Widerstand gegen Corona-Bußgeldbescheide

Die Coronapandemie hat das Leben der Menschen in Deutschland in den letzten Monaten komplett verändert. Dinge, die über Jahrzehnte als selbstverständlich galten, sind nur unter Auflagen erlaubt oder gänzlich verboten. Vor allem das gesellschaftliche Leben ist stark beeinträchtigt. Es gilt in vielen Bereichen ein Abstandsgebot zu allen Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Gemeinsame Feiern sind nicht oder nur unter Einschränkungen möglich. Großveranstaltungen sind komplett verboten.
Individuelle Vorschriften für jedes Bundesland

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Viele Menschen empfinden es als kompliziert, dass in jedem Bundesland andere Vorschriften gelten. Nur einige Vorgaben sind bundeseinheitlich geregelt. So gilt eine Maskenpflicht im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Mittlerweile haben die meisten Bundesländer Bußgeldkataloge erlassen. Die Verhängung von Bußgeldern erfolgt überwiegend bei Verstößen gegen die Maskenpflicht und die Abstandsregeln. Aber auch Gewerbetreibende und Unternehmer sind von den Bußgeldern betroffen. Hier geht es vorrangig um die Verstöße im Gewerbe und in der Gastronomie. In Hamburg kam es zum Erlass von hohen Bußgeldbescheiden in vierstelliger Höhe gegen Betreiber einer Diskothek und eines Bordells. Anders als in einigen anderen Bundesländern müssen diese Einrichtungen in Hamburg geschlossen bleiben.

Bußgeldbescheid ist eine Ordnungswidrigkeit

Es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei den Bußgeldbescheiden um Ordnungswidrigkeiten handelt. Sie haben keine Straftat begangen. Gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit können Sie sich zur Wehr setzen. Legen Sie gegen den Bußgeldbescheid rechtzeitig Widerspruch ein. Dazu bleibt Ihnen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides eine Frist von 14 Tagen. Formulieren Sie den Widerspruch schriftlich und senden Sie ihn per Einschreiben an die Behörde. So haben Sie im Zweifelsfalle einen Nachweis, dass Sie gegen den Bescheid widersprochen haben. In vielen Fällen ist die Auseinandersetzung mit den Behörden schwierig. Doch Sie können sich Hilfe von einem Rechtsanwalt für Straf- und Arbeitsrecht holen. Legen Sie den Bußgeldbescheid zur Prüfung vor. Wenn Sie der Meinung sind, dass das Bußgeld nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie es nicht einfach zu hinnehmen.

Corona-Maßnahmen in der Kritik

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen bei immer mehr Bürgern in der Kritik. In Berlin nahmen an einem Wochenende Tausende an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teil. In Brandenburg sorgten neue Regeln für Irritationen: Die Landesregierung gestattete in ihrem neuen Maßnahmenkatalog die Durchführung erotischer Massagen, um das Gewerbe zu stärken. Gleichermaßen sieht der Maßnahmenkatalog neue Beschränkungen bei privaten Feiern vor. So sollen enge Freunde oder Familienmitglieder bei einer Gartenparty den Abstand von 1.5 Metern einhalten, wenn sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Dies bedeutet unter anderem, dass beispielsweise der Umgang zwischen Großeltern und Enkeln wieder eingeschränkt ist.

Erfolgreiche Klage gegen die Maskenpflicht

In Hessen hat eine Schülerin erfolgreich gegen die Pflicht, eine Maske zu tragen, geklagt. Die Rechtssprechung ist in Bezug auf die Corona-Pandemie uneins. Deutschland ist ein Land, in dem die persönliche Freiheit ein hohes Gut ist. Die Fragen, die sich auf Politiker und Experten stellen, gehen dahin, inwieweit die Maßnahmen noch tragbar und gerechtfertigt sind. Diese Unsicherheit und die damit verbundene Rechtssprechung für den Bürger können Sie für den Widerstand gegen Ihren Bußgeldbescheid nutzen. Dies ist vor allem dann angeraten, wenn Sie das Bußgeld für nicht gerechtfertigt halten. Die Auslegung der Vorschriften ist oftmals sehr weit gefächert. Somit können Sie auch im Sinne des Verbraucherschutzes mit einem Widerstand gegen den Corona-Bußgeldbescheid Erfolg haben.

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