Der Abgasskandal lässt Mercedes nicht los. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 11. August 2020 veröffentlichte, hat es den Rückruf für verschiedene Mercedes-Modelle der S-Klasse angeordnet.
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Wegen der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems muss Daimler die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC in die Werkstatt beordern, damit die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Nach Angaben des KBA sind weltweit knapp 6.200 Fahrzeuge, davon rund 1.250 in Deutschland, von dem Rückruf betroffen.
Für Daimler ist es nicht der erste Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Für die betroffenen Mercedes-Kunden ist dies mehr als ärgerlich. Denn einerseits sind die langfristen Auswirkungen eines Updates auf den Motor nicht geklärt und andererseits erleiden die Fahrzeuge einen zusätzlichen Wertverlust.
Allerdings müssen sie sich auch nicht mit einem Update abspeisen lassen. Sie haben gute Chancen Schadensersatz gegen Daimler durchzusetzen. Das gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April 2020 klargestellt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu im Realbetrieb zu einem höheren Schadstoffausstoß führen. Zudem haben verschiedene Gerichte Daimler inzwischen zu Schadensersatz verurteilt.
Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal beraten betroffene Mercedes-Kunden gern zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.