Anklage im Abgasskandal gegen weitere ehemalige Audi-Manager

Der Abgasskandal kann noch lange nicht zu den Akten gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Nicht nur gegen VW, sondern auch gegen die Konzerntochter Audi. Wie die zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft MĂŒnchen II mitteilte, wurde im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen am 5. August 2020 Anklage gegen vier weitere ehemalige Audi-Mitarbeiter erhoben.

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Bei den Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Audi AG sowie einen ehemaligen Hauptabteilungsleiter.

Letzterem wird vorgeworfen, die Entwicklung der Motoren mit einer unzulÀssigen Abschalteinrichtung veranlasst zu haben. Diese Motoren wurden nicht nur in Dieselfahrzeugen von Audi, sondern auch in Modellen der Marken VW und Porsche verwendet.

Den drei ehemaligen VorstÀnden wird vorgeworfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 von den Abgasmanipulationen gewusst und den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt, sondern den weiteren Absatz veranlasst zu haben. Es geht dabei um mehr als 430.000 Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche, die vornehmlich in den USA und Europa verkauft wurden.

Der ehemalige Audi-Chef Stadler und drei Mitangeklagte mĂŒssen sich ab Ende September vor Gericht verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie den Verkauf der Fahrzeuge nicht gestoppt haben, nachdem sie von den Abgasmanipulationen gewusst haben.

Audi ist innerhalb des VW-Konzerns fĂŒr die Entwicklung der grĂ¶ĂŸeren V6- bzw. V8-Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Litern Hubraum zustĂ€ndig. Die Motoren des Typs EA 897 kamen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern werden auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne bzw.im VW Touareg verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei vielen Modellen mit diesen Motoren eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung festgestellt und entsprechende RĂŒckrufe angeordnet.

„Audi kann die Verantwortung fĂŒr die Abgasmanipulationen nicht zurĂŒckweisen und behaupten, dass die FĂŒhrungsetage nichts davon gewusst habe. Auch die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen scheint davon auszugehen, dass die Manipulationen bis in höchste Vorstandskreise bekannt war und der Verkauf der Fahrzeuge dennoch nicht gestoppt wurde. Wenngleich auch hier zunĂ€chst die Unschuldsvermutung gilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Ähnlich wie bei Fahrzeugen mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 können auch bei den Modellen mit den grĂ¶ĂŸeren Modellen mit 3 Liter Hubraum und mehr SchadensersatzansprĂŒche wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung geltend gemacht werden. Verschiedene Gerichte haben den betroffenen Verbrauchern bereits Schadensersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

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