Der Bundesgerichtshof hat im VW-Abgasskandal fĂŒr Klarheit gesorgt. Mit Urteil vom 25. Mai 2020 hat der BGH entschieden, dass VW durch die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Durch das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal hat der BGH weitgehend fĂŒr Rechtssicherheit gesorgt. Einige Fragen sind aber offen geblieben, z.B. die des Schadensersatzanspruchs bei einem Kauf des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015. Auch bei der Musterfeststellungsklage gegen VW sind diese KĂ€ufer leer ausgegangen.
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Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach dem 31.12.2015 erworben hat, ist in dem Musterverfahren durchs Sieb gefallen und hat kein Vergleichsangebot erhalten. âDas bedeutet nicht, dass ihnen der Anspruch auf Schadensersatz abgesprochen wurde. FĂŒr diese FĂ€lle wurde nur kein Vergleich ausgehandelt. Sie können ihre AnsprĂŒche in einer Einzelklage geltend machenâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Dass auch in solchen FĂ€llen gute Chancen bestehen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzen, zeigen aktuelle Urteile des OLG Koblenz vom 13.03.2020 (Az.: 8 U 1351/19) und 03.04.2020 (Az.: 8 U 1956/19). In beiden FĂ€llen hatten die KlĂ€ger deutlich nach Bekanntwerden des Abgasskandals betroffene Fahrzeuge gekauft. Im ersten Fall hatte der KlĂ€ger einen gebrauchten VW Touran im Februar 2016 erworben, im zweiten Fall hatte der KlĂ€ger einen gebrauchten VW Passat sogar erst im Oktober 2017 gekauft. Sie machten SchadensersatzansprĂŒche geltend, weil sie ĂŒber die Beschaffenheit der Fahrzeuge getĂ€uscht worden seien.
Ihre Klagen waren vor dem OLG Koblenz erfolgreich. Der 8. Zivilsenat des OLG Koblenz vertritt die Auffassung, dass VW auch bei einem âspĂ€tenâ Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung hafte. Denn das objektiv sittenwidrige Verhalten von VW habe zum Zeitpunkt der KĂ€ufe immer noch angedauert, da der Autohersteller die Ăffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Manipulationsvorwurf nicht hinreichend informiert habe, so der 8. Zivilsenat.
Soweit VW in einer Mitteilung vom 22. September 2015 und durch eine im Oktober 2015 freigeschaltete Website die Ăffentlichkeit ĂŒber den Einbau der beanstandeten Software informiert habe, entfalle hierdurch das ihr anzulastende objektiv sittenwidrige Verhalten nicht. Denn die Gefahr, dass den Fahrzeugen die Stilllegung droht, wurde von dem Konzern nicht offengelegt, so der Senat. Die KlĂ€ger hĂ€tten daher einen Schadensersatzanspruch. Gegen RĂŒckgabe der Fahrzeuge mĂŒsse VW den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahren Kilometer ersetzen, urteilte das OLG Koblenz.
âDie Urteile können allen Verbraucher Mut machen, die im Rahmen der Musterklage kein Vergleichsangebot von VW erhalten haben, weil sie ihr Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben. Auch sie haben gute Chancen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzenâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
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