Vergleich im Musterverfahren amtlich

Ausstieg aus Zinsanpassungsvereinbarung Ausstieg aus Zinsanpassungsvereinbarung

Rund 450.000 VW-, Seat-, Skoda- und Audi-Kunden hatten sich zum Jahreswechsel in des Klageregister zur Musterfeststellungsverfahren eingetragen. Nun haben hich die Verbraucherzentralen und der VW-Konzern auf einen Vergleich geeinigt. Allerdings fallen die einzelnen EntschĂ€digungssummen sehr unterschiedlich aus. Im Einzelfall muss das Vergleichsangebot nicht angenommen werden. Wer es ausschlĂ€gt kann anschließend nochmals den Klageweg beschreiten.

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Insgesamt will Volkswagen 830 Millionen Euro an geschĂ€digte Autobesitzer auszahlen. Es ist die Rede von BetrĂ€gen zwischen 1350 und 6200 Euro. Diese sollen ausgezahlt werden, ohne dass VW die Autos zurĂŒcknimmt.

Bis zu 6200 Euro pro Auto

Durchschnittlich sollten rund 15 Prozent des ursprĂŒnglichen Kaufpreises als EntschĂ€digung ausgezahlt werden.

Rund 260.000 GeschĂ€digte sollen entsprechende Angebote erhalten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie diese annehmen oder in Einzelklagen weiter fĂŒr höheren Schadensersatz streiten wollen.

Zur Vereinfachung und Abwicklung des Verfahrens soll bis Ende MĂ€rz ein Portal online gehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es in einem ersten Bearbeitungsschritt um die Feststellung der Anspruchsberechtigung geht, da VW ein großes Interesse daran hat, möchlichst viele AnsprĂŒche aussortieren zu können.

Hintergrund: „So funktioniert die Vergleichsablehnung juristisch: § 611, Abs 4, ZPO

Vergleichsbereite und anspruchsberechtigte Autobesitzer können einen Anwalt mit der Abwicklung beaufragen. Die Kosten von 190 Euro pro Auto werden dabei von VW getragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass nur etwa die HĂ€lfte der Personen im Klageregister anspruchsberechtigt sind. VW rechnet daher mit Anwaltskosten in Höhe von 50 Millionen Euro. Das ist Geld, auf dass die AnwĂ€lte der Verbraucherzentrale verzichten, da sie von der Abwicklung vergleichsbereiter Mandanten zurĂŒcktreten.

Die Adressen im Klageregister werden nun angeschrieben und ĂŒber das weitere Verfahren informiert. Wie konkret die Anspruchsberechtigung und die Höhe des Schadensersatzes ermittelt werden, ist noch völlig unklar.

Wer das Angebot ausschlĂ€gt kann seine Interessen weiter verfolgen – allerdings dann auf eigenes Verfahrensrisiko.

Die KooperationsanwĂ€lte der IG Dieselskandal gehen davon aus, dass es sich fĂŒr einen großen Teil der betroffenen Fahrzeuge durchau lohnen wĂŒrde, das Angebot auszuschlagen, zumal der BGH ĂŒber das Nutzungsentgelt entscheiden wird. FĂ€llt dieses Urteil verbraucherfreundlich aus, dann können selbst fĂŒr Ă€ltere PKW die vollen Kaufpreise als Schadensersatz angesetzt werden.

Die KooperationsanwĂ€lte der IG Dieselskandal stehen fĂŒr eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur VerfĂŒgung.

Wie geht es weiter?

Sie erhalten bis zum 20. April 2020 Post von Volkswagen mit einem entsprechenden Angebot. Wer bis zu diesem Termin kein Angebot bekommen hat oder ein vorliegendes Angebot nicht annehmen will, der kann ab dem 20. April auf Schadensersatz klagen. Im VW-Schreiben werden auch Zugangsdaten fĂŒr ein Portal ĂŒbermittelt, ĂŒber das online Anname oder Abehnung gemeldet werden können. Anspruchsberechtigte können das Angebot mit einem Anwalt besprechen – die Kosten dafĂŒr – 190 Euro netto – trĂ€gt der Volkswagenkonzern. Das Angebot abzulehnen macht nur Sinn, wenn Sie anschließend auch Ihre Rechte durchsetzen. Die Kosten dafĂŒr tragen Ihre Rechtsschutzversicherung oder Sie persönlich. Vor Ablehnung des Vergleiches sollte darĂŒber klar mit dem Anwalt kommuniziert werden.

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