Porsche Cayenne im Abgasskandal: LG Stuttgart spricht Schadensersatz zu

Auch wenn die Motoren von Audi geliefert wurden, muss die Porsche AG fĂŒr Abgasmanipulationen bei ihren Fahrzeugen geradestehen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12. November 2019 (Az.: 24 O 140/19). Das Gericht entschied, dass Porsche einen von Abgasmanipulationen betroffenen Cayenne S 4,2 TDI zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten muss.

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Das Kraftfahrt-Bundesamt hat fĂŒr den Porsche Cayenne 4,2 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 einen RĂŒckruf angeordnet. Grund ist die Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. Das LG Stuttgart entschied nun, dass Porsche den KlĂ€ger durch die Abgasmanipulationen sittenwidrig geschĂ€digt habe und zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Aus Profitstreben seien Fahrzeuge mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und Aufsichtsbehörden und Verbraucher systematisch getĂ€uscht worden. Auch wenn die betroffenen Dieselmotoren von der Konzernschwester Audi geliefert wurden, mĂŒsse Porsche dafĂŒr die Verantwortung ĂŒbernehmen, so das LG Stuttgart. Zumindest ein Mitarbeiter von Porsche mĂŒsse Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt haben und Porsche hafte auch fĂŒr diesen Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen.

Der KlĂ€ger sei durch die Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ĂŒber ein so nicht gewolltes Fahrzeug entstanden. Dieser Schaden könne auch durch die Installation eines Software-Updates nicht beseitigt werden. Der Kaufvertrag mĂŒsse daher rĂŒckabgewickelt werden, so das LG Stuttgart. Porsche muss den Cayenne daher zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Auch bei den grĂ¶ĂŸeren V6- und V8-Diesemotoren, die in diversen Modellen von Porsche, Audi oder VW verwendet werden, wurden unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen verwendet. Wie inzwischen eine Reihe von Urteilen zeigt, bestehen auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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