Im Dieselskandal nehmen die Schadensersatzklagen gegen Daimler zu. Wie das Landgericht Stuttgart mitteilte, seien seit Beginn des Jahres rund 1400 Klagen gegen den Autobauer eingegangen. Dabei geht es zumeist um den Vorwurf, dass Daimler eine unzulÀssige Abschalteinrichtung bei verschiedenen Diesel-Modellen verwendet.
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Daimler bestreitet diesen Vorwurf erwartungsgemĂ€Ă. Dennoch gab es schon diverse RĂŒckrufe des Kraftfahrt-Bundesamts fĂŒr verschiedene Mercedes-Modelle.
Bei vielen Verfahren gegen Mercedes geht es um den Einsatz sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Diese bewirken, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen nur reduziert arbeitet oder ganz abgeschaltet wird. Daimler sieht in dieser Funktion allerdings keine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung, sondern hĂ€lt sie aus MotorschutzgrĂŒnden fĂŒr notwendig.
Diese Frage wird demnĂ€chst wohl vom EuropĂ€ischen Gerichtshof zu klĂ€ren sein. Denn das Landgericht Stuttgart wird voraussichtlich 21 Klagen von AutokĂ€ufern gegen Daimler bĂŒndeln und dem EuGH vorlegen. Im Kern soll der EuGH zwei wesentliche Fragen klĂ€ren: Handelt es sich bei den Thermofenstern bei der Abgasreinigung um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung und mĂŒssen die Grenzwerte fĂŒr den Stickoxid-AusstoĂ nur im PrĂŒfmodus oder auch im realen StraĂenverkehr eingehalten werden? Ob der EuGH eingeschaltet wird, will das Landgericht Stuttgart am 6. Dezember entscheiden.
Auch das Landgericht Frankenthal wird dem EuGH Àhnliche Fragen zur Abgasreinigung bei Daimler vorlegen.
In Deutschland haben inzwischen verschiedene Gerichte entschieden, dass Thermofenster als unzulÀssige Abschalteinrichtungen einzustufen sind und Daimler deshalb zum Schadensersatz verurteilt.
âAbschalteinrichtungen sind nur in AusnahmefĂ€llen zulĂ€ssig. Die Thermofenster fĂŒhren aber dazu, dass die Abgasreinigung ĂŒber Wochen und Monate nur reduziert arbeitet. Von einer Ausnahme kann daher keine Rede sein, zumal es auch andere technische Möglichkeiten gibt. Daher gehe ich davon aus, dass auch der EuGH die Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung einstufen wirdâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der bereits SchadensersatzansprĂŒche gegen Daimler erstritten hat.
Betroffene Mercedes-Kunden mĂŒssen eine Entscheidung des EuGH aber nicht abwarten. âSie können schon jetzt SchadensersatzansprĂŒche geltend machen, unabhĂ€ngig davon, ob es einen RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamts fĂŒr ihr Fahrzeug gibtâ, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.