Trotz BGH-Urteil – Widerruf einer Autofinanzierung weiter möglich

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet nicht das Ende des Widerrufsjokers bei Autofinanzierungen“, stellt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart klar.

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Vielmehr ist der Widerruf eines Autokredits in vielen Fällen weiterhin möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat oder ihr Fehler bei den Pflichtangaben unterlaufen sind. Die Folge solcher Fehler ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf noch Jahre nach Abschluss möglich ist.

Der BGH hat in seinen Urteilen vom 5. November 2019 (Az.: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) lediglich in drei Punkten entschieden, dass der Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht mehr möglich ist. So sei die Angabe, dass der Sollzins nach einem Widerruf 0,00 Euro beträgt für den Darlehensnehmer klar und verständlich und sei nicht zu beanstanden. Ebenfalls entschied der BGH, dass die Bank nicht über das außerordentliche Kündigungsrecht des Verbrauchers informieren müsse und es ausreiche, wenn die für die Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter grob benannt werden. Die Angaben in den Kreditverträgen waren daher nicht zu beanstanden und der Widerruf nicht wirksam erfolgt, so der BGH.

„Allerdings sind den Banken gerade bei den Pflichtangaben auch immer wieder andere Fehler unterlaufen, die den Widerruf ermöglichen“, so Rechtanwalt Seifert. So hat das OLG Düsseldorf beispielsweise mit Urteil vom 29. Mai 2019 entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits möglich war, weil der Bank ein Fehler in den Pflichtangaben unterlaufen ist (Az.: 16 U 102/18). Die Bank hatte die für sie zuständige Aufsichtsbehörde an keiner Stelle des Darlehensvertrags angegeben. „Der eine Fehler bei den Pflichtangaben reichte schon aus, um die Widerrufsfrist nicht in Lauf zu setzen, so dass der Widerruf noch rund drei Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich war“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die fehlende Pflichtangabe zur Aufsichtsbehörde ist nur ein Beispiel, das den Widerruf des Kreditvertrags ermöglicht.

Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Darlehensvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Das macht den Widerruf angesichts von Abgasskandal, Wertverlust und Fahrverboten natürlich für Dieselfahrer besonders interessant“, so Rechtsanwalt Seifert. Grundsätzlich ist der Widerruf aber auch bei Benzinern möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.

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