Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am ersten Tag des mit Spannung begleiteten Verfahrens einige Grundsätzlichkeiten festgestellt und damit dem Musterkläger Hoffnung auf Schadensersatz gemacht. Auch wenn die Volkswagen-Besitzer nicht direkt mit VW Verträge abgeschlossen hätten, wäre VW aufgrund der deliktischen Haftung nach BGB 826 für die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung verantwortlich. Diese habe auch einen Schadensersatz ausgelöst – wie hoch dieser ist, sei aber schwer festzustellen. So sei es völlig unklar, ob ein real entstandener Schaden auf die Manipulationen oder auf die Diskussionen um mögliche Fahrverbote zurückzuführen sei.
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Intensiv wurde auch am ersten Verhandlungstag das wichtige Thema des Nutzungsersatzes diskutiert. Bei Gewährung des Nutzungsersatzes könnte es sich für viele Teilnehmer nicht lohnen, auf ein erfolgreiches Ende des Verfahrens zu warten. Das Gericht ließ durchblicken, dass es der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, bzw. dem entsprechenden Vorlagenbeschluss folgen wird, den das Landgericht Jena derzeit zur Frage des Nutzungsersatzes formuliert.
Wer aus dem verfahren aussteigen wil, kann das noch bis zum heutigen Montag, 24 Uhr tun.
Für weitere Informationen stehen die Kooperationanwälte der IG Dieselskandal gern zur Verfügung