Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat VW im Abgasskandal eine weitere Niederlage beigebracht und Schadensersatz für seine Mandantin durchgesetzt. Das Landgericht Kleve hat mit Urteil vom 30. August 2019 entschieden, dass die Klägerin ihren VW Passat zurückgeben kann und Volkswagen ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 3 O 539/18).
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Die Klägerin hatte den VW Passat 2.0 TDI im August 2015 bei einem Händler als Gebrauchtwagen gekauft. Wenig später flog der Abgasskandal auf, von dem auch das Fahrzeug der Klägerin betroffen war. Sie forderte daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das LG Kleve gab ihr Recht. Um Umsatz und Gewinn zu steigern, habe VW die Abgaswerte manipuliert und die Klägerin damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Die Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen. Zudem müsse sich VW die Schädigung auch zurechnen lasse. Es sei davon auszugehen, dass es innerhalb des Konzerns organisatorische Maßnahmen gibt, die dafür sorgen, dass die Berichtspflichten gegenüber dem Vorstand bei allen wesentlichen Entscheidungen eingehalten werden. Der Einbau einer Manipulations-Software in eine ganze Motorenreihe dürfte eine solche wesentliche Entscheidung sein. Jedenfalls müsse sich der Vorstand das Verhalten desjenigen Mitarbeiters zurechnen lassen, der für die Programmierung der Manipulations-Software verantwortlich war oder sie in Auftrag gegeben hat. Der Kaufvertag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Übergabe des Fahrzeugs muss VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
„Die Reihe der verbraucherfreundlichen Urteile im Abgasskandal wird immer länger und wird sich auch noch fortsetzen. In den Verhandlungen wird immer deutlicher, dass die Gerichte VW in der Schadensersatzpflicht sehen. Dementsprechend stehen die Chancen, Forderungen gegen VW durchzusetzen, besser denn je“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung. Schadensersatzansprüche können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.
Auch geschädigte Autokäufer, die sich bereits dem Musterverfahren gegen VW angeschlossen haben, können von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren und auf eine Einzelklage umschwenken. „Die Verfahrensdauer ist bei der Einzelklage wesentlich kürzer und sie kann auch zielgerichteter geführt werden. Die Erfolgsaussichten dürften zudem ungleich besser sein als bei der Musterfeststellungsklage, mit der juristisches Neuland betreten wird“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Abmeldungen von der Musterklage sind noch bis zum 30. September 2019 möglich.