Es ist eigentlich nicht zu glauben: Auch nach dem Software-Update sollen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge weiterhin eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwenden. Das geht zumindest aus einem Urteil des Landgerichts DĂŒsseldorf vom 31. Juli 2019 hervor (Az.: 7 O 166/18).
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Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um ein sog. Thermofenster. Dieses sorgt dafĂŒr, dass die Abgasreinigung bei AuĂentemperaturen unter 10 und ĂŒber 32 Grad Celsius reduziert bzw. abgeschaltet wird. Gleiches gilt, wenn die Fahrzeuge in einer Höhe von ĂŒber 1000 Metern unterwegs sind. VW argumentiert, dass dies aus MotorschutzgrĂŒnden notwendig sei. Damit kam der Autobauer beim LG DĂŒsseldorf nicht durch. Abschalteinrichtungen seien nur in absoluten AusnahmefĂ€llen zulĂ€ssig. Davon könne kaum die Rede sein, wenn die Abgasreinigung schon bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius abgeschaltet wird. Solche Temperaturen seien in Deutschland durchaus ĂŒblich. Daher handele es sich um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung, so das LG DĂŒsseldorf. Volkswagen mĂŒsse daher den VW Tiguan des KlĂ€gers zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten, entschied das LG DĂŒsseldorf mit noch nicht rechtskrĂ€ftigem Urteil.
Dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update freigeben hat, sei unwesentlich, so das LG DĂŒsseldorf weiter. Es sei Aufgabe der Gerichte zu beurteilen, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und das sei hier nicht der Fall.
âMit dem Software-Update sollten die Abgasmanipulationen bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 beseitigt werden. Nun zeigt sich, dass offenbar nur eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung gegen eine andere ausgetauscht wurde und das Kraftfahrt-Bundesamt auch noch grĂŒnes Licht gegeben hat. Die Verbraucher wurden zum zweiten Mal ĂŒber die Abgaswerte ihres Fahrzeugs getĂ€uscht. Wenn in ihren Fahrzeugen trotz des Software-Updates noch eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird und die zulĂ€ssigen Grenzwerte nicht eingehalten werden, droht den Fahrzeugen auch wieder der Verlust der Zulassungâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Die bisherige Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, dass Fahrzeuge mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung mangelhaft sind. Der Mangel lĂ€sst sich natĂŒrlich nicht dadurch beseitigen, dass eine illegale Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt wird. Das heiĂt, dass alle betroffenen Fahrzeughalter, die das Software-Update haben aufspielen lassen, immer noch SchadensersatzansprĂŒche geltend machen können. âZudem sind jetzt auch Kunden betroffen, die ihr Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Software-Updates gekauft haben. Sie haben darauf vertraut, dass das Auto durch das Update den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sehen sich jetzt getĂ€uscht. Auch sie können jetzt SchadensersatzansprĂŒche geltend machenâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Gisevius.
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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/