Audi Abgasskandal – Probleme beim Software-Update

Schon im Januar 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden RĂŒckruf fĂŒr diverse Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren der Schadstoffklasse Euro 6 wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung angeordnet. Betroffen sind die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7. Die Behörde hat Audi aufgefordert, bis Februar 2018 ein Motorsoftware-Update fĂŒr die betroffenen Modelle vorzulegen und nach Freigabe durch das KBA die Fahrzeuge innerhalb von 18 Monaten nachzurĂŒsten.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Passiert ist seitdem nicht allzu viel. Audi hinkt bei den Updates offensichtlich hinterher, wie Recherchen des Handelsblatts und Bayerischen Rundfunks zeigen. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der GrĂŒnen habe das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass bisher nur fĂŒr die Modelle Audi Q5 und Audi SQ5 tragfĂ€hige Software-Updates vorliegen, berichtet das Handelsblatt am 3. September 2019. FĂŒr die betroffenen Modellreihen des A4, A5, A6, A7, A8 und Q7 lĂ€gen hingegen noch keine vollstĂ€ndigen Unterlagen fĂŒr ein Software-Update vor. Dementsprechend konnte noch keine Freigabe fĂŒr die Software-Updates erteilt werden, heißt es in der Antwort des Bundesverkehrsministeriums.

Die Lesart bei Audi ist eine andere. Der Autohersteller teilt mit, dass bei den Modellen der Schadstoffklasse Euro 6 fĂŒnf von insgesamt acht Bescheiden zu Modellen mit V6- bzw. V8-TDI-Motor „in der Umsetzung seien“, berichtet das Handelsblatt weiter. Bei Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 handele es sich um eine freiwillige Servicemaßnahme. FĂŒr rund 75 Prozent der Fahrzeuge habe Audi hier die Freigabe erhalten. Klar ist dennoch, dass Audi bei den Updates hinterherhinkt. Denn eigentlich sollten tragfĂ€hige Lösungen schon im Februar 2018 prĂ€sentiert werden. Offenbar liegt auch immer noch keine Lösung fĂŒr den Audi A8 mit 4,2 Liter Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 6 vor, bei dem die Abgasemissionen die Grenzwerte besonders deutlich ĂŒberschreiten und fĂŒr den schon vor ca. zwei Jahren der RĂŒckruf angeordnet wurde.

Schon im Juli hatten Recherchen des Bayerischen Rundfunks ergeben, dass Audi bei den manipulierten Fahrzeugen hÀufig mehrere Abschalteinrichtungen verwendet hat. Es stellt sich nun die Frage, ob Audi bei der Entwicklung der Software-Updates vor erheblichen technischen Schwierigkeiten steht.

„Die Verzögerung bei den Updates kann fĂŒr die EigentĂŒmer der Fahrzeuge erhebliche Auswirkungen haben. Das KBA hat die Möglichkeit, den betroffenen Modellen ohne Update die Typengenehmigung zu entziehen. Dann droht die Zwangsstilllegung der Fahrzeuge“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Dementsprechend verlieren die Fahrzeuge erheblich an Wert. Ein Verkauf ist meist nur mit erheblichen finanziellen Abstrichen möglich.

„Die betroffenen Audi-KĂ€ufer haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Wenn Audi dazu nicht in einem angemessenen Zeitraum in der Lage ist, können auch SchadensersatzansprĂŒche oder die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden. Ein noch lĂ€ngeres Warten auf das Software-Update ist den betroffenen Audi-KĂ€ufern nicht zumutbar“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Bei der RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags gibt der KĂ€ufer gegen Erstattung des Kaufpreises das Fahrzeug zurĂŒck. Zumeist muss er sich fĂŒr die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsersatz anrechnen lassen. Ob in diesen FĂ€llen eine NutzungsentschĂ€digung verlangt werden kann, hĂ€lt Rechtsanwalt Dr. Gasser fĂŒr fraglich. Mit der RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags soll der GeschĂ€digte so gestellt werden als ob er den Kaufvertrag nie abgeschlossen hĂ€tte. Das heißt auch, dass ihm zugeflossene Vorteile durch den Nutzungsersatz anzurechnen sind. Dazu mĂŒssen aber verschieden Voraussetzungen erfĂŒllt sein. So muss u.a. die Anrechnung mit dem Zweck des jeweiligen Ersatzanspruchs ĂŒbereinstimmen, die Anrechnung muss fĂŒr den GeschĂ€digten zumutbar sein und sie darf den SchĂ€diger nicht unangemessen entlasten.

„Audi ist fĂŒr die Verzögerungen beim Software-Update aus welchen GrĂŒnden auch immer verantwortlich. FĂŒr die betroffenen Audi-KĂ€ufer bedeutet dies, dass sie einerseits mit der Stilllegung ihres Fahrzeugs rechnen mĂŒssen und andererseits ein Weiterverkauf unter diesen UmstĂ€nden nur mit finanziellen Abstrichen möglich ist. Zudem hat der VW-Vorstandsvorsitzende im Juni 2019 bei Markus Lanz im ZDF im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vor laufenden Kameras Betrug eingerĂ€umt. Insgesamt spricht daher vieles dafĂŒr, dass Audi-GeschĂ€digte SchadensersatzansprĂŒche geltend machen können und auch kein Nutzungsersatz – oder zumindest nur teilweise – anzurechnen ist. Denn ansonsten wĂŒrde Audi meines Erachten unangemessen entlastet“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Mehr Informationen zu SchadensersatzansprĂŒchen im Audi Abgasskandal

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂŒber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.