Seit dem 12. August bekommen Halter des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI (Produktionszeitraum 2012 bis 2015) Post von Daimler. Hierin werden sie aufgefordert, einem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf nachzukommen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die Halter stehen damit vor dem Dilemma, ein Software-Update aufspielen zu lassen, das möglicherweise zu noch nicht absehbaren negativen Auswirkungen wie Mehrverbrauch, Verstopfung von Abgasleitungen und Ventilen, Versottung und ähnlichem führen könnte, oder aber die Zulassung zu verlieren. Denn Daimler weist konkret darauf hin, dass die Betriebsgenehmigung entzogen werden kann, sollten die Halter dem Rückruf nicht nachkommen.
Das KBA wirft dem Hersteller vor, eine Software verwendet zu haben, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert, dies allerdings nur auf dem Prüfstand. So blieben die Stickoxid-Werte dort auf einem geringeren Niveau, während diese Funktion im realen Straßenbetrieb deaktiviert werde und die zulässigen Grenzwerte (180 mg/km) deutlich überschritten werden.
Das KBA bewertet diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung und gab Daimler auf, die Software mit einem Update zu modifizieren. Die entsprechenden Updates sind inzwischen entwickelt, freigegeben und bereit zur Installation.
Rechtswidrige Abschalteinrichtungen stellen nach gefestigter Rechtsprechung einen Sachmangel dar, der Sie als Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln oder Neulieferung, also ein vergleichbares Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion, zu verlangen.
Daneben – auch nach Ablauf der kaufvertraglichen Verjährungsfrist – könnten Ansprüche gegen die Daimler AG selbst wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht werden.
Ein solcher Schadensersatzanspruch ist in der Regel ebenfalls auf Rückabwicklung des Vertrages gerichtet oder Schadensersatz teilweise unter Anrechnung von Nutzungsersatz für die bisher gefahrenen Kilometer.
Betroffene Mercedes GLK 220 CDI-Halter sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen, Dr. Späth & Partner beraten betroffene GLK 220 CDI-Halter kompetent und schnell und stellen für rechtsschutzversicherte Daimler-Fahrer auch gerne eine kostenlose Anfrage an deren Rechtsschutzversicherung.
Dr. Späth & Partner konnten dabei inzwischen in vielen Fällen erreichen, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen gegen den Händler oder die Daimler AG übernehmen.
Dr. Späth & Partner haben auch die notwendige Prozesserfahrung gegen die Daimler AG. Dr. Späth & Partner sind seit August 2017, und somit als eine der ersten Kanzleien in Deutschland, im Daimler-Dieselskandal tätig, beraten gegenwärtig ca. 300 betroffene Daimler-Kunden.
Sie ist eine der ersten Kanzleien bundesweit, die inzwischen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen die Daimler AG erwirken konnte (LG Flensburg, Az. 3 O 48/18, Urteil vom 18.04.2019, noch nicht rechtskräftig), in dem die Daimler AG zum Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die seit dem Kauf gefahrenen Kilometer verurteilt wurde.