Schadensersatz im Abgasskandal für Käufer eines VW Polo – LG Mönchengladbach 2 O 62/18

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil erreicht. Volkswagen muss einen VW Polo 1,6 TDI zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 31. Juli 2019 entschieden (Az.: 2 O 62/18).

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Der Kläger hatte den VW Polo Diesel im Dezember Ende 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. Wie sich später herausstellte, war auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und nach dem Rückruf ließ der Kläger das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG Mönchengladbach entschied, dass VW den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadensersatz verpflichtet sei. VW müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

VW habe die Abgasmanipulationen gegenüber Behörden und Verbrauchern planmäßig verschleiert, Umweltvorschriften ausgehebelt und Kunden dadurch in ihrer Kaufentscheidung manipulierend beeinflusst. Der Schaden sei dem Kläger schon beim Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Denn bei dem Kauf habe sich der Kläger von falschen Vorstellungen über den Pkw leiten lassen, so das LG Mönchengladbach. „Darüber hinaus stellte das Gericht heraus, dass sich der Schaden auch nicht durch ein Software-Update beseitigen lasse. Denn ein Update könne die Manipulation der Willensbildung meines Mandanten bei seiner Kaufentscheidung nicht rückgängig machen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Zahlreiche Gerichte haben den Verbrauchern im Abgasskandal mittlerweile Schadensersatz zugesprochen. Auch die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz haben inzwischen verbraucherfreundlich entschieden. Schadensersatzklagen gegen VW haben dementsprechend große Erfolgsaussichten. Forderungen können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.

„Auch Verbraucher, die sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, können sich bis zur Eröffnung des Verfahrens Ende September wieder von der Klage abmelden und ihre Ansprüche individuell geltend machen. Die Einzelklage ist erfolgversprechender als die Musterklage und führt deutlich schneller zum Ziel“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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