FĂŒr einen Paukenschlag im Abgasskandal hat das Landgericht Koblenz gesorgt. Es entschied mit Urteil vom 10. Juli 2019, dass ein HĂ€ndler einen Porsche Cayenne Diesel zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten muss (Az.: 12 O 119/18).
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Das Bemerkenswerte an dem Urteil: Es handelt sich um einen Porsche Cayenne mit der Schadstoffklasse Euro 5, fĂŒr den es keinen RĂŒckruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gab. Das KBA hatte bisher nur den Cayenne mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung zurĂŒckgerufen.
Der KlĂ€ger hatte den Porsche Cayenne Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 im Dezember 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Etwa zwei Jahre spĂ€ter erklĂ€rte er den RĂŒcktritt vom Kaufvertrag, weil in dem Fahrzeug eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet werde.
Unstrittig kommt in dem Porsche Cayenne ein sog. Thermofenster zum Einsatz, das dafĂŒr sorgt, dass die AbgasrĂŒckfĂŒhrung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird und dementsprechend mehr Schadstoffe ausgestoĂen werden. Porsche hĂ€lt das Thermofenster fĂŒr zulĂ€ssig, da es notwendig sei, um den Motor vor SchĂ€den zu schĂŒtzen.
Das LG Koblenz kam jedoch zu einer anderen Auffassung. Bei dem Thermofenster handele es sich um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung. Abschalteinrichtungen seien nur in AusnahmefĂ€llen zulĂ€ssig. Eine solche Ausnahme liege allerdings nicht vor, da das Thermofenster nicht notwendig sei, um den Motor vor BeschĂ€digungen zu schĂŒtzen, da auch andere technische Lösungen möglich seien. Zudem könne eine Abschalteinrichtung, die fast ununterbrochen arbeite, nicht als Ausnahme angesehen werden. Das Thermofenster stelle daher eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung und damit einen Sachmangel dar, so das LG Koblenz. Der KlĂ€ger habe das Recht vom Kaufvertrag zurĂŒckzutreten.
âDas Urteil zeigt, dass nicht notwendigerweise ein RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliegen muss, um SchadensersatzansprĂŒche gegen die Autohersteller im Abgasskandal durchzusetzen. Verschiedene Gerichte haben die Thermofenster bei der Abgasreinigung inzwischen als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung eingestuft und den KĂ€ufern Schadensersatz zugesprochenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Thermofenster hat z.B. auch Mercedes bei der Abgasreinigung eingesetzt. Auch hier können SchadensersatzansprĂŒche geltend gemacht werden â unabhĂ€ngig von einem RĂŒckruf des KBA. Entsprechende Urteile liegen vor. So hat Rechtsanwalt Dr. Hartung bei einem Mercedes C 220 d T Schadensersatz wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung durchgesetzt. Auch hier lag kein RĂŒckruf durch das KBA vor.