Schadensersatzansprüche im Abgasskandal bis Ende 2019 geltend machen – Verjährung droht

Es ist noch nicht zu spät, um Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal geltend zu machen. „Forderungen gegen VW verjähren in der Regel erst am 31. Dezember 2019“, stellt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser klar.

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Zunächst war vielfach davon ausgegangen worden, dass Ansprüche bereits Ende 2018 verjähren. Dem ist in der Regel jedoch nicht so. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen VW beträgt drei Jahre. Entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist.

„Vielfach wurde davon ausgegangen, dass dieser Anspruch mit Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im Herbst 2015 entstanden ist und damit Ende 2018 verjährt wäre. Diese Sichtweise lässt sich in den meisten Fällen jedoch nicht aufrecht erhalten. Entscheidend für den Beginn der Frist ist, wann der Betroffene auch Kenntnis von seinen Anspruch erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Das war nicht schon im September 2015 der Fall, sondern erst als der geschädigte Autokäufer offiziell vom Hersteller über den Rückruf, um ein Software-Update zu installieren, informiert wurde. Diese Schreiben haben die Verbraucher in der Regel erst im Laufe des Jahres 2016 erhalten. Folglich können Schadensersatzforderungen noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, räumt Rechtsanwalt Dr. Gasser mit einem Missverständnis auf. Nur durch Berichte in den Medien konnten die Verbraucher noch nicht wissen, welche Modelle konkret von den Abgasmanipulationen betroffen sind und ob ihnen dadurch ein Anspruch entstanden ist.

„Daher ist der Zeitpunkt des Rückrufs entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Heißt: Wer erst nach dem 31. Dezember 2015 ein Rückrufschreiben erhalten hat, kann seine Ansprüche noch bis Ende 2019 geltend machen.

Dass die Verjährung erst Ende 2019 eintritt, kann auch für Verbraucher interessant sein, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben. Wohl auch unter der Annahme, dass ihre Ansprüche Ende 2018 verjähren, haben sich wahrscheinlich viele geschädigte Autokäufer noch Ende vergangenen Jahres der Musterklage angeschlossen. Ein Nachteil des Musterverfahren ist aber, dass es sich über Jahre hinziehen kann und auch nach einer rechtskräftigen Entscheidung Schadensersatzansprüche immer noch individuell durchgesetzt werden müssen. Nachdem immer mehr Gerichte inzwischen im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben und die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz diese Rechtsprechung bestätigt haben, spricht vieles für die Einzelklage. „Die Erfolgsaussichten bei einer Einzelklage sind besser denn je und es kommt deutlich schneller zu einer Entscheidung als im Musterverfahren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Wer sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, hat noch die Möglichkeit, sich bis zum 29. September wieder aus dem Klageregister abzumelden und die Ansprüche individuell geltend zu machen.

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