Nun kommt doch Bewegung in die T5-Thematik: Der VW Bulli – Produktionszeitraum bis Ende 2015 – ist als einziges Fahrzeug der VW-TDI-Flotte mit EA189-Motor bislang nicht von Rückrufaktionen betroffen. Besitzer eines T5 fragen sich aber, wie diese Ausnahme begründet wird. Die vielen Fragezeichen könnten sich jetzt lichten, denn vor dem Landgericht Arnsberg wird derzeit ein Verfahren um Schadensersatz geführt, das eine interessante Wende in der öffentlichen Betrachtung des T5 im Abgasskandal vorhersagt.
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Der Kläger konnte dem Gericht einen interessanten und unter Umständen wegweisenden Beschluss abringen. Demnach wird das Kraftfahrtbundesamt gebeten, zu den wichtigen Fragen im Verfahren Stellung zu nehmen, z.B. dazu, ob das KBA bei seinen Untersuchungen eine unzulässige Abschalteinrichtung nachweisen konnte, und ob Autos dazu untersucht wurden und wenn ja, dann mit welchem Ergebnis.
Parallel dazu bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe kommen. Die organisation untersucht derzeit diverse Autos, darunter auch T5 in Bezug auf ihr Emissionsverhalten.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal freuen sich über die Bewegung nach langem Hin und Her:“Das war schon mühsam, auf der Klägerseite relevante Informationen und Stellungnahmen einzuholen – aber Hartnäckigkeit zahlt sich irgendwann aus.