Die Lage bleibt für Dieselfahrer unsicher. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 31. Juli entschieden, dass der Luftreinhalteplan für Aachen rechtswidrig ist und überarbeitet werden muss (Az.: 8 A 2851/18). Dabei müssten auch Fahrverbote für Diesel berücksichtigt werden. Ob und wann es zu Fahrverboten in Aachen kommen wird, ist aber völlig offen. Das OVG hat kein Fahrverbot angeordnet, es aber auch nicht ausgeschlossen. „Diesel-Fahrverbote bleiben nach diesem Urteil weiter ein Thema, nicht nur in Aachen, sondern auch anderen Städten in NRW wie Köln, Bonn oder Essen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
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Die Richter in Münster haben damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt und der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben.
In der Stadt Aachen wurde an verschiedenen Messstellen der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten. Die Bezirksregierung in Köln hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2019 einen Luftreinhalteplan mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erstellt. Fahrverbote sind darin nicht vorgesehen.
Dieser Plan reiche aber nicht aus, so das OVG in Münster. Die gesetzlichen Grenzwerte für die Belastung mit Stickstoffdioxid seien verbindlich. Ein Luftreinhalteplan müsse geeignete Maßnahmen enthalten, um die Überschreitung dieses Grenzwertes so kurz wie möglich zu halten. Daher müssten auf Grundlage aktueller Daten alle geeigneten Maßnahmen geprüft werden und dazu gehören auch Fahrverbote, führte das OVG aus. Diese könnten auch angeordnet werden, wenn der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid 50 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht überschreitet. Die anderslautende Vorschrift im Bundes-Immissionsschutzgesetz verstoße gegen europäisches Recht.
Andererseits müssten Fahrverbote unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls immer verhältnismäßig sein und nicht zwingend angeordnet werden, so das OVG weiter. Verzichte die Behörde auf ein Fahrverbot, weil die Grenzwerte nach ihrer Prognose ohnehin kurzfristig eingehalten werden, müsse sie aber auch auf den Fall vorbereitet sein, dass die Prognose nicht zutrifft und im Luftreinhalteplan auch Fahrverbote vorsehen.
„Werden in Aachen die Grenzwerte weiter überschritten, wird es zu Fahrverboten kommen. Das gilt auch für andere Städte. Allein in NRW sind noch 14 Klagen der DUH anhängig“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Dieselfahrer müssen daher weiter mit Fahrverboten rechnen. Gleichzeitig verlieren ihre Fahrzeuge weiter an Wert. Für Dieselfahrer bieten sich zwei Auswege an. Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Autokredit widerrufen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet sich vor allem an, wenn das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist. Zahlreiche verbraucherfreundliche Gerichtsurteile liegen bereits vor.
Alternativ kann der Widerruf der Autofinanzierung eine Option sein. Er ist unabhängig von Abgasmanipulationen grundsätzlich dann möglich, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.