VW hat im Abgasskandal erneut einer Niederlage kassiert. Mit Urteil vom 22. Juli 2019 entschied das Landgericht Stuttgart, dass Volkswagen einen VW Golf Plus 1,6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Für die gefahrenen Kilometer muss sich der Käufer allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.
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„Das Landgericht Stuttgart ist unserer Argumentation gefolgt und ist zu der Überzeugung gekommen, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und Schadensersatz leisten müsse“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten durchgesetzt hat.
Der Kläger hatte den VW Golf im Juni 2014 gekauft. Wie sich später herausstellte was das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen. Eine Manipulations-Software sorgte dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand eingehalten, im realen Fahrbetrieb aber überschritten wurden. Der Kläger machte daher Schadensersatzansprüche geltend.
Das LG Stuttgart entschied, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müsse. VW müsse den Golf zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und dadurch die EG-Typengenehmigung erschlichen und auch den Käufer getäuscht. Dieser habe davon ausgehen können, dass er ein Fahrzeug erwirbt, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Tatsächlich habe durch die unzulässige Abschalteinrichtung aber die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung wieder entzogen und es stillgelegt wird. Zudem erleide das Fahrzeug dadurch einen massiven Wertverlust.
Es sei davon auszugehen , dass der Kläger ohne diese Täuschung den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte. Schon dadurch sei dem Käufer ein Schaden entstanden, so das LG Stuttgart. VW sei bewusst gewesen, dass durch die Abgasmanipulationen die Gefahr bestand, dass die Typengenehmigung widerrufen und die allgemeine Betriebserlaubnis entzogen wird. Der dadurch drohende Schaden sei angesichts der hohen Stückzahl der produzierten Motoren mit der Manipulations-Software enorm gewesen. Die Inkaufnahme eines derartigen Schadens aus Gründen des Gewinnstrebens enthalte ein hohes Maß an Skrupellosigkeit, fand das LG Stuttgart deutliche Worte.
Es sei auch naheliegend, dass der Vorstand oder zumindest Teile des Vorstands von den Abgasmanipulationen gewusst haben. Die Schädigung der Kunden sei dabei aus Gewinnstreben zumindest billigend in Kauf genommen worden, so das Gericht weiter.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, Rechtsanwalt Gisevius ist aber überzeugt, dass es Bestand haben wird. Denn: „So wie das LG Stuttgart haben auch schon zahlreiche andere Gerichte entschieden und VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Diese Rechtsprechung wurde inzwischen auch von den Oberlandesgerichten Karlsruhe, Koblenz und Köln bestätigt.“
Schadensersatzansprüche gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Wer sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen hat , kann sich noch bis zum 30. September wieder abmelden, um die Forderungen individuell durchzusetzen.
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