VW weht im Abgasskandal mittlerweile ein rauer Wind entgegen. Zahlreiche Gerichte sehen Volkswagen inzwischen in der Verantwortung fĂŒr die Abgasmanipulationen und sprechen den geschĂ€digten Verbrauchern Schadensersatz zu. Diese Rechtsprechung haben jetzt auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Köln und Karlsruhe bestĂ€tigt.
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Die Rechtsprechung der OLG-Gerichte ist wegweisend. Andere Gerichte werden sich hieran orientieren. Die Chancen, SchadensersatzansprĂŒche im Abgasskandal gegen durchzusetzen, sind daher besser denn je. âDie Zeit ist reif, um VW fĂŒr die Abgasmanipulationen zur Verantwortung zu ziehen und Schadensersatz geltend zu machenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich im Dieselskandal vertreten hat.
Lange musste man im Abgasskandal auf Urteile durch Oberlandesgerichte warten. âVerbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte haben natĂŒrlich eine Signalwirkung und genau deshalb wollte VW diese Entscheidungen verhindernâ, erklĂ€rt Dr. Gasser.
Diese Strategie von VW ging lange Zeit auf, doch jetzt musste Volkswagen innerhalb kurzer Zeit drei empfindliche Niederlagen vor Oberlandesgerichten hinnehmen. Das OLG Konstanz entschied am 12. Juni, dass VW den KĂ€ufer eines von Abgasmanipulationen betroffenen VW Sharan vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt habe und zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 5 U 1318/18). VW muss den Sharan zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten. Ăhnlich entschied das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 18. Juli 2019 (Az.: 17 U 160/18). Diesmal ging es um einen Skoda Octavia mit dem von den Abgasmanipulationen betroffenen Dieselmotor des Typs EA 189. Das OLG Karlsruhe geht davon aus, dass der KĂ€ufer das Fahrzeug nicht erworben hĂ€tte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hĂ€tte. Schon mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm ein Schaden entstanden und VW habe sich aufgrund der vorsĂ€tzlichen sittenwidrigen SchĂ€digung schadensersatzpflichtig gemacht.
WĂ€hrend VW gegen diese beiden Urteile noch Revision einlegen kann, ist ein Urteil des OLG Köln vom 17. Juli 2019 bereits rechtskrĂ€ftig (Az.: 16 U 199/18). Das OLG entschied, dass VW einen Amarok zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten muss. Durch die Abgasmanipulationen habe bei dem Fahrzeug eine Gefahr fĂŒr die Typengenehmigung und Betriebszulassung bestanden. Das sei bereits ein gravierender Mangel. Der Schaden sei mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und könne auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden, urteilte das OLG.
âVW hat in den bisherigen Verfahren hĂ€ufig versucht, die Verantwortung fĂŒr die Abgasmanipulationen von sich zu weisen und argumentierte, dass der Vorstand keine Kenntnis von der Verwendung der Manipulations-Software gehabt habe. Diese Argumentation verfĂ€ngt nicht mehr, wie spĂ€testens die OLG-Urteile belegen. Die Gerichte gehen inzwischen davon aus, dass der Vorstand oder ,verfassungsmĂ€Ăig berufene Vertreterâ von den Abgasmanipulationen gewusst habenâ, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Ob VW, Audi, Seat oder Skoda â KĂ€ufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs haben beste Chancen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzen. Unter diesem UmstĂ€nden können auch Verbraucher, die sich bereits der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, ĂŒberlegen, ob sie ihre AnsprĂŒche nicht lieber individuell geltend machen möchten. Bis es im Musterverfahren zu einer rechtskrĂ€ftigen Entscheidung kommt, werden voraussichtlich rund vier Jahre vergehen. âBis dahin schreitet der Wertverlust bei dem betroffenen Fahrzeug voran oder es wird schon gar nicht mehr genutzt. Die Einzelklage fĂŒhrt deutlich schneller zum Erfolgâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser. Bis zur Eröffnung des Musterverfahrens am 30. September 2019 können sich Verbraucher von der Klage wieder abmelden.