Mercedes Abgasskandal – OLG Stuttgart setzt Daimler unter Druck

Mercedes muss beweisen, dass die Abgasreinigung in den Dieselmotoren sauber arbeitet und nicht der Verbraucher, dass Daimler möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Das hat jetzt das OLG Stuttgart entschieden. „Das ist ein echter Meilenstein für die Verbraucher. Schadensersatzklagen gegen Mercedes werden sich nun besser durchsetzen lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

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Unstrittig verwendet Mercedes bei zahlreichen Diesel-Modellen ein sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung. Allerdings wird durch diese Funktion die Abgasrückführung bei niedrigen und sehr hohen Außentemperaturen reduziert, was zu einem höheren Ausstoß von gesundheitsschädigenden Stickoxiden führt. Das Landgericht Mönchengladbach hat bei einem Mercedes C 220 Diesel mit dem Motor z.B. schon entschieden, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und Mercedes zum Schadensersatz verurteilt (Az.: 1 O 248/18). Ähnlich hat auch das Landgericht Stuttgart geurteilt. Daimler steht allerdings auf dem Standpunkt, dass die Funktion legal und zum Motorschutz notwendig sei.

Fakt ist, dass solche Abschaltfunktionen nur ausnahmsweise zulässig sind. Das LG Mönchengladbach stellte klar, dass eine Notwendigkeit nicht vorliege, wenn die Funktion schon unter üblichen Bedingungen im alltäglichen Betrieb des Fahrzeugs eingreife. Dies gelte umso mehr, wenn auch andere technische Lösungen zur Verfügung ständen.

Strittig ist, in welchen Temperaturbereichen die Abgasrückführung reduziert wird. Hier hat das OLG Stuttgart den Ball nun zu Daimler gespielt. Der Autohersteller muss beweisen, dass bei der Abgasreinigung keine unzulässigen Funktionen verwendet werden. „Diese Beweislastumkehr ist für geschädigte Mercedes-Kunden eine echte Trendwende. Für sie wird es einfacher, Schadensersatzansprüche gegen Mercedes durchzusetzen. Unabhängig davon, ob für das Modell ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt“, erklärt Rechtsanwalt Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

3 comments
  1. Gibt es dazu ein Urteil des OLG Stuttgart? Welches Az. hat das Verfahren? Oder gibt es dazu lediglich einen Beweis-/Hinweisbeschluss des OLG Stuttgart, aus dem die Umkehr der Beweislast folgt? Von wann ist er und welches Az. hat er?

    Ist das Urteil des LG Mönchengladbach gegen Daimler zum Az. 1 O 248/18 irgendwo veröffentlicht?

    1. Hallo Herr Goebel, das ist hier leider kein juristisches Fachmagazin. Ich trage Informationen zusammen und wenn Sie das Aktenzeichen herausbekämen wäre ich sehr dankbar, wenn Sie es mir übermitteln würden.

  2. Verwunderlich allerdings ist, dass die Handhabe hierzu von Gericht zu Gericht unterschiedlich ist.
    Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass in unserem Verfahren beim LG Saarbrücken die Beweislast bei uns liegt.
    Wenn ein Gutachten im hohen 6stelligen Betrag angesiedelt ist, entbehrt das jeglichem wirtschaftlichen und kaufmännischem Denken…..Richter sind halt nicht alle von dieser Welt 🙂

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