Opel spielte im Abgasskandal bislang eher eine Nebenrolle. Das könnte sich jetzt ändern. Der Autobauer muss Modelle des Opel Corsa und Opel Adam zurückrufen, weil der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß überschritten wird. Betroffen sind allerdings nicht die Dieselmotoren, sondern die Benziner.
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Unter der Referenznummer 8643 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für den Opel Adam und Opel Corsa der Baujahre von 2018 bis 2019 mit 1,2 Liter- und 1,4 Liter-Ottomotoren angeordnet. Begründung: Überschreitung des Euro-6d-Temp-Grenzwertes für Stickoxide. Laut der „Bild am Sonntag“ soll der Grenzwert „gravierend“ überschritten werden. Bei den Modellen soll nun ein Software-Update durchgeführt werden, damit die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Betroffen sind nach Angaben des KBA weltweit rund 209.000 Fahrzeuge, von denen ca. 54.000 in Deutschland zugelassen sind.
Opel selbst hatte schon vor rund zwei Monaten auf eine Fehlfunktion hingewiesen. Dabei soll es um einen Fehler an der Lambda-Sonde gehen. Opel wollte das Problem durch ein Software-Update freiwillig beheben. Nun ist daraus ein verpflichtender Rückruf durch das KBA geworden. Weder Opel noch das Bundesverkehrsministerium wollten sich bislang detaillierter zu dem Rückruf äußern.
„Opel rutscht durch den Rückruf wieder tiefer in den Abgasskandal und vor allem rücken nun auch die Benziner verstärkt in den Blickpunkt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Bislang hatte Opel wegen Abgasproblemen Modelle des Zafira, Cascada und Insignia zurückrufen müssen. Dabei handelte es sich allerdings um Diesel-Fahrzeuge. Bei den Kleinwagen sind nun der Adam und Corsa als Benziner betroffen.
Bei den Fahrzeugen soll nun ein Software-Update aufgespielt werden. Welche Auswirkungen dies auf den Motor haben wird, ist ungewiss. „Allerdings dürfte klar sein, dass die Fahrzeuge einen Sachmangel aufweisen und die Käufer einen Anspruch auf Nachbesserung haben. Kann der Mangel nicht behoben werden oder treten durch das Update andere Mängel auf, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.