Die Porsche AG muss im Abgasskandal erneut eine Schlappe vor Gericht hinnehmen und dem Käufer eines Porsche Cayenne Diesel Schadensersatz leisten. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 21. Mai 2019 entschieden (Az.: 56 O 40/18). Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Porsche daher zum Schadensersatz verpflichtet ist.
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Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 Diesel im Oktober 2014 bei einer Vertragshändlerin gekauft. Da bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt wurde, die im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden führt, wurde der Rückruf angeordnet, um ein Software-Update aufzuspielen.
Wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung verlangte der Kläger Schadensersatz und hatte vor dem LG Berlin Erfolg. Porsche habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.
Porsche habe ein mangelhaftes Fahrzeug in den Verkehr gebracht und die unzulässigen Abschalteinrichtungen geheim gehalten und den Käufer dadurch geschädigt. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ergebe sich schon aus dem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, führte das Gericht aus.
Zudem habe Porsche durch das Inverkehrbringen manipulierter Fahrzeuge die die Aufsichtsbehörden getäuscht und das Vertrauen der Kunden in die Marke Porsche missbraucht, so das LG Berlin. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger den Porsche Cayenne nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Porsche sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.
„Urteile gegen Porsche im Abgasskandal häufen sich. Auch die Landgerichte Dortmund, Bochum, Ulm oder Kiel haben Porsche bereits zum Schadensersatz verurteilt und nun auch das Landgericht Berlin. Dabei hat Porsche den 3-Liter-Dieselmotor nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen. Dieser Motor wurde nicht nur beim Cayenne, sondern auch beim Porsche Macan, VW Touareg und diversen Audi-Modellen verwendet. Auch hier bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit. W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.