Thermofenster bei Mercedes Diesel – LG Stuttgart spricht Schadensersatz zu

Die umstrittenen Thermofenster bei der Abgasreinigung könnten für Mercedes zum Stolperstein im Abgasskandal werden. Mit Urteil vom 17. Januar 2019 stufte das Landgericht Stuttgart die Verwendung solcher Thermofester als unzulässige Abschalteinrichtung ein (Az.: 23 O 178/18). Mercedes müsse dem Käufer aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz leisten.

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In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2011 einen Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency gekauft. In dem Pkw ist der Motortyp OM 651 verbaut. Bei der Abgasreinigung kommt ein thermisches Fenster zum Einsatz, d.h. die Abgasreinigung wird in bestimmten Temperaturbereichen reduziert. Von einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist dieser Fahrzeugtyp nicht betroffen.

Der Kläger machte im August 2018 die Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend. Dies begründet er u.a. damit, dass durch die Verwendung des thermischen Fensters erheblich mehr Stickoxide ausgestoßen würden. Zudem gebe es eine weitere Steuerungssoftware, die dafür sorge, dass der Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand optimiert werde. Der Schadstoffausstoß liege deutlich über den Angaben des Herstellers.

Die Klage hatte vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg. Das thermische Fenster bei der Abgasreinigung sei eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz, so das LG Stuttgart. Mercedes müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Thermische Fenster werden in zahlreichen Mercedes-Dieselmodellen bei der Abgasreinigung eingesetzt. Sowohl bei Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 als auch bei Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6. „Umso bemerkenswerter ist das Urteil des Landgerichts Stuttgart, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht stuft Thermofenster bei der Abgasreinigung ganz klar als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Das bedeutet, dass zahlreiche Käufer von Mercedes-Dieselfahrzeugen Schadensersatzansprüche geltend machen können. Auch dann, wenn ihr Fahrzeug nicht von einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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