Musterverfahren gegen VW – Eröffnung lässt auf sich warten – abmelden und individuell klagen

Im Abgasskandal haben sich mehr als 400.000 Verbraucher der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen VW angeschlossen. Wann das Musterverfahren eröffnet wird, ist noch völlig unklar. Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sie noch 2019 mit dem Beginn der Verhandlung rechne.

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Bis das Musterfeststellungsverfahren eröffnet wird, können sich vom Abgasskandal geschädigte Verbraucher weiter in das Klageregister eintragen. Sie können sich aber auch ebenso wieder von der Musterfeststellungsklage abmelden. „Das ist durchaus eine Überlegung wert. Wer sich am Musterverfahren beteiligt, braucht offenbar viel Geduld. In dieser Zeit werden die betroffenen Dieselfahrzeuge weiter genutzt, verlieren weiter an Wert und der potenzielle Anspruch gegenüber VW sinkt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Noch steht kein Termin fest, wann das OLG Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG eröffnen wird. Von der Eröffnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können noch Jahre vergehen. Vor dem OLG Braunschweig kann das Verfahren rund zwei Jahre dauern. Legt eine der Parteien gegen das Urteil dann Revision ein, können noch einmal zwei bis drei Jahre vergehen, bis der BGH eine Entscheidung fällt. „Es kann also durchaus noch fünf Jahre dauern, bis das Musterverfahren beendet ist. Da die Gerichte dem Hersteller in der Regel eine Nutzungsentschädigung zusprechen, führt voraussichtlich jeder Kilometer, der in dieser Zeit mit dem betroffenen Fahrzeug zurückgelegt wird, zu einer Verringerung des potenziellen Anspruchs gegenüber VW, wenn die Fahrzeuge dann überhaupt noch im Besitz der Kläger sind. Selbst wenn die Musterfeststellungsklage erfolgreich ist, müssen die Verbraucher ihre Ansprüche dann immer noch individuell einklagen, so dass noch mehr Zeit vergeht. Zudem besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass VW in dem Musterverfahren gewinnt. Auch diese Entscheidung wäre für alle Musterkläger bindend“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, die Ansprüche gegen VW mit einer Einzelklage zu verfolgen. Zahlreiche Landgerichte haben bereits entschieden, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz leisten muss. Und auch Oberlandesgerichte haben schon deutlich zu erkennen gegeben, dass sie VW für schadensersatzpflichtig halten. „Auch wer sich der Musterfeststellungsklage bereits angeschlossen hat, kann sich noch bis zum ersten Verhandlungstermin wieder abmelden und sich für die Einzelklage entscheiden. Die Verjährung der Ansprüche bleibt dann noch weitere sechs Monate gehemmt. Ohnehin tritt die Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen VW erst Ende 2019 ein“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

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