KBA zur T6-Problematik: 23Z7 ist ein verbindlicher Rückruf

Ein Mitglied der IG Dieselskandal hat dem KBA einige interessante Fragen gestellt.

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Sehr geehrte …,
vielen Dank für Ihre Nachricht, anbei sende ich Ihnen meinen Fahrzeugschein.

Mittlerweile gibt es eine Feldmaßnahme seitens Volkswagen für mein Fahrzeug. Allerdings gibt es gemäß der Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes hierzu keine Auskunft, daher sieht es derzeit nicht nach einem Zwangsrückruf aus. Könnten Sie hier ggf. für Klarheit sorgen, denn es gab über mehrere Monate einen Auslieferungsstopp für Multivan Diesel Fahrzeuge, weil es eine Selbstanzeige seitens Volkswagen gegeben hat.

Die mangelnde Klarheit sorgt für massive Verunsicherung bei den Verbrauchern und ich würde mir sehr wünschen, dass das Kraftfahrtbundesamt hier für Transparenz sorgen kann, was der Fahrzeughalter nun tun muss und was konkret geändert / betroffen war sofern es sich doch um einen Zwangsrückruf handeln sollte.

Sollte dies der Fall sein würde ich Sie bitten mir eine Auskunft zu übermitteln, welche Werte meiner ursprünglichen Übereinstimmungserklärung nicht korrekt waren und ob nach dem Softwareupdate Abweichungen (egal in welche Richtung) zwischen Übereinstimmungserklärung und realen Werten gibt. Wenn ja, welche sind dies?

Besten Dank und freundliche Grüße

Hier Antwort des KBA ansehen

Einige Anregungen:

23Z7 ist also definitiv ein verpflichtender Rückruf – Warum VW so scharf drauf ist, die Leute jetzt schon in die Werkstatt zu ziehen ist unklar. Wahrscheinlich bekommen alle, die nicht mitgemacht haben auch kein Rückrufschreiben?

AGR, AGR-Kühler und DPF schon einen saftigen Mangel dar, der zumindest im Gewährleistungsrecht gute Urteile hervorbringen dürfte..

Die Schwere des Mangels beunruhigt mich nicht. Der DPF ist ein recht teures Bauteil, das lässt sich schon gut argumentieren und wenn der aufgrund falscher Regenerationsroutine für ein unzulässiges Emissionsverhalten sorgt vor dem Update, dann ist das müßig sich Sorgen zu machen, ob das KBA das für eine Defeat Device hält oder nicht, die Unzulässigkeit bleibt.

4 comments
  1. Ich bin mit meinem Multivan Bj. 2016 auch betroffen. Mittlerweile habe ich von VW die Aufforderung erhalten, das Motorsteuergerät neu programmieren zu lassen. ich plane, gegen VW gerichtlich vorgehen und bin mir jedoch nicht sicher ob ich Ansprüche verliere falls ich zur Verhinderung der Stillegung des Fahrzeuges durch das KBA das Update durchführen lasse. Ich wäre ihnen für Ihren fachliche Rat dankbar.

    FG Thomas Schmidt

  2. Heißt das im Klartext, dass hier gute Chancen auf eine Rücknahme des Fahrzeuges bestehen?
    Muss sich das Fahrzeug dazu noch in der 2-jährigen Hersteller-garantie befinden?
    Wie ist im Fall der beabsichtigten Rückabwicklung vorzugehen?

    Vielen Dank!

    S. Jahn

    1. Sagen wir mal so: Im Gewährleistungsrecht gegen den Händler wäre ein Anspruch sicher leichter durchzusetzen. Allerdings: Anspruchsgrundlage in einem Verfahren gegen VW wäre die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und dazu braucht es einen Rückruf und – idealerweise – eine unzulässige Abschaltvorrichtung. Davon sind wir beim T6 noch etwas entfernt. Aber die ersten Verfahren laufen ja schon. Auch das „Thermische Fenster“ spielt beim T6 eine Rolle.Das ließe sich alles durch einen Gutachter belegen.Das KBA-Schreiben ist dabei erst mal keine Hilfe.

      Vorgehen: Rechtsschutz abfragen, Verfahrensstrategie erarbeiten, klagen…

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