Schadensersatz bei Mercedes Diesel Euro 5 – Landgericht Stuttgart 23 O 172/18

Mercedes muss bekanntlich rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge zurĂŒckrufen. Der RĂŒckruf erfolgt auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), das unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen bei den Modellen entdeckt hat.

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Betroffen von dem RĂŒckruf sind ausschließlich Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. „TatsĂ€chlich könnte der Abgasskandal bei Mercedes eine weitaus grĂ¶ĂŸere Dimension erreichen. Denn auch bei Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 hat Daimler sog. Thermofenster verwendet, die die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduzieren. Das Landgericht Stuttgart hat dies als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung bewertet und den KĂ€ufer des Fahrzeugs Schadensersatz zugesprochen. Die Entscheidung könnte eine enorme Tragweite fĂŒr zahlreiche Mercedes-Diesel-Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 5 haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

In dem Verfahren, das am Landgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 23 O 172/18 gefĂŒhrt wurde, ging es um die Klage eines Daimler-Kunden, der im September 2016 einen Mercedes Benz C 250 D erworben hat. In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Der Motor arbeitet bei der Abgasreinigung mit einem thermischen Fenster. Dabei wird die AbgasrĂŒckfĂŒhrung bei kĂŒhleren Außentemperaturen zurĂŒckgefahren. Mercedes fĂŒhrte dazu aus, dass die AbgasrĂŒckfĂŒhrung bei einer Umgebungslufttemperatur von 7 Grad Celsius oder kĂ€lter um bis zu 48 Prozent niedriger sei als bei höheren Temperaturen. Dieses Thermofenster sei aber zum Bauteileschutz notwendig und daher zulĂ€ssig.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Autobauers nicht. Das Fahrzeug sei mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Wenn die AbgasrĂŒckfĂŒhrung bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius reduziert werde und die durchschnittliche Jahrestemperatur z.B. in Stuttgart 10 Grad Celsius oder in Helsinki 4,8 Grad Celsius betrĂ€gt, sei die Reduzierung der AbgasrĂŒckrĂŒckfĂŒhrung nahezu im Dauerbetrieb und das könne nicht im Sinne des Gesetzgebers als legal angesehen werden, so das Gericht.

Dem KlÀger sei durch die unzulÀssige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden. Wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung habe er einen Anspruch auf Schadensersatz, urteilte das LG Stuttgart.

„Nach dieser Entscheidung geht der Abgasskandal bei Mercedes ĂŒber den RĂŒckruf von 280.000 Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 hinaus. Auch Mercedes-Kunden, die einen Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 gekauft haben, können ihre SchadensersatzansprĂŒche prĂŒfen lassen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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