Warum nicht den Kühlschrank oder die Waschmaschine entscheiden lassen, was und wann eingekauft wird? Auf dem Weg zur digitalen Einkaufszukunft hat Vorreiter AMAZON jetzt vor Gericht einen Dämpfer kassiert. Aus Datenschutzgründen wurde dem Online-Versender untersagt, einen mobilen Button einzusetzen, mit dem sich ein Schalter an der Waschmaschine per häuslichem WLAN mit dem nächsten Amazon-Zentrum verbindet und neues Waschmittel bestellt, sobald der Knopf gedrückt wird. Das Oberlandesgericht München verurteilte Amazon jetzt zur Unterlassung. Der Bestellbutton darf nicht angeboten oder genutzt werden.
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Die Aktionen würden zu intransparenten Bestellungen führen, da wichtige Angaben zum Produkt, zum Preis oder zur Menge nicht offensichtlich seien und die Käufer quasi ins Ungewisse hinen bestellen würden. Für eine zahlungspflichtige Bestellung seien diese Informationen nach deutschem Recht aber zwingend erforderlich.