Dieselfahrer mĂŒssen sich im neuen Jahr mehr und mehr mit Fahrverboten auseinandersetzen. In Stuttgart gilt seit dem 1. Januar 2019 ein flĂ€chendeckendes Fahrverbot in der Umweltzone fĂŒr Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter. ZunĂ€chst sind vor allem Pendler von dem Fahrverbot betroffen, fĂŒr Anwohner wird es nach einer Ăbergangsfrist ab April ernst.
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Doch nicht nur in Stuttgart werden in diesem Jahr Fahrverbote umgesetzt. Betroffen sind beispielsweise auch StĂ€dte wie Berlin, Köln, Bonn oder Essen und hier sogar ein Abschnitt der wichtigen Autobahn A 40. Auch in Frankfurt sollte ab Februar ein Fahrverbot gelten, dies ist aber bis zur endgĂŒltigen gerichtlichen KlĂ€rung ausgesetzt. Vielfach gelten die Fahrverbote zunĂ€chst fĂŒr Euro-4-Diesel und spĂ€ter auch fĂŒr Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter. Auch in Stuttgart muss damit gerechnet werden, dass die Fahrverbote ausgedehnt werden und auch fĂŒr Euro-5-Diesel gelten, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschĂ€dlichen Stickoxiden zu reduzieren.
Fahrverbote werden in diesem Jahr ein groĂes Thema fĂŒr viele Dieselfahrer. Schon jetzt haben Abgasmanipulationen und die Androhung von Fahrverboten dafĂŒr gesorgt, dass gebrauchte Diesel-Fahrzeuge erheblich an Wert verloren haben. Ein Weiterverkauf dieser Fahrzeuge ist hĂ€ufig nur weit unter dem eigentlichen Listenpreis möglich. âEinen Ausweg aus dieser Situation kann der Widerruf des Autokredits bietenâ, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte, aus Stuttgart.
Der Widerruf der Autofinanzierung ist grundsĂ€tzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. âSolche Fehler sind nach unserer Auffassung zahlreichen Banken unterlaufen, wie inzwischen auch schon einige Gerichtsurteile belegenâ, so Rechtsanwalt Seifert. Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich. Da bei Autofinanzierungen hĂ€ufig ein sog. verbundenes GeschĂ€ft vorlegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rĂŒckabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhĂ€lt seine geleisteten Raten zurĂŒck. Rechtlich umstritten ist, ob die Bank fĂŒr die gefahrenen Kilometer eine NutzungsentschĂ€digung einbehalten darf.
Beim Widerruf des Autokredits spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Entscheidend ist nur, ob die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.
Die Kanzlei BRĂLLMANN ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.