Verbraucher können hoffen: Positive Urteile im Abgasskandal

Positive Urteile im Abgasskandal Positive Urteile im Abgasskandal
Positive Urteile im Abgasskandal ? Kommt auf die Perspektive an...

Die Verjährung droht im Dieselskandal und daher stürzen sich Journalisten, Presse-Abteilungen und Kommentatoren auf das Thema und präsentieren negative und positive Urteile im Abgasskandal wie es ihnen gerade in den Kram passt. Jede Partei versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die eigene Situation so positiv wie möglich darzustellen.

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Von der Volkswagen AG ist zu hören, dass eine Vielzahl der gegen VW geführten Verfahren nicht erfolgreich ausgehen würden. Nur ein Marketing-Gag? Eigentlich aktuell gehen in der ersten Instanz nahezu alle Urteile gegen die VW AG im eigentlichen „Kernskandal“ um die EA189-Motorisierung für den Konzern verloren. Heißt: Wird er der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung angeklagt, so gehen die Verfahren in der allergrößten Mehrheit und bezogen auf die aktuelle Situation sehr verbraucherfreundlich aus und enden mit der Rücknahme des Fahrzeugs zum Einkaufspreis (siehe Artikel von T-Online über das Landgericht Saarbrücken).

Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, Moderator der IG Dieselskandal: „Einzig der Punkt der Nutzungsentschädigung sorgt dafür, dass VW nicht mit zwei statt nur einem blauen Auge aus den Verhandlungen kommt.“

In aller Deutlichkeit in Bezug auf die sittenwidrigen Schädigung hat nun sogar ein Richter in Augsburg entschieden, dass VW selbst den Anspruch auf Entschädigung für die gefahrenen Kilometer verwirkt hat. Viele Anwälte verlangen verlangen daher grundsätzlich den vollen Schadensersatz und sind sicher, dass weitere Landgerichte dem mutigen Vorbild ihres Augsburger Richterkollegen folgen werden!

Allerdings: Die Zeit steht auf der VW-Seite, denn allein die Abfrage der Rechtsschutzversicherung kann sich schon bis ins Jahr 2019 ziehen. Noch haben die Anwälte die Sache aber im Griff, denn mit dem Musterverfahren steht Verbraucherns ein neues und vor allem kostenloses Werkzeug zur Fristverlängerung über den 31. Dezember 2018 hinaus zur Verfügung. Gewerbliche Nutzer können einen Antrag auf ein Güteverfahren stellen mit dem gleichen fristverlängernden Effekt.

So kann eine gut organisierte KIanzlei selbst zwischen den Feiertagen noch Schadensersatzansprüche rechtssicher vorbereiten. Trotzdem sind Betroffene Fahrzeugbesitzer gut beraten, jetzt schnell tätig zu werden.

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