Per Mahnbescheid bittet die „Anlegerberatung Ludwigsburg“ aktuell Anleger des „WGS Fonds – 35“ zur Kasse. Hierbei soll es sich um ein Erfolgshonorar handeln, welches für eine ausgehandelte Reduzierung des Darlehens gegenüber einer Volksbank fällig geworden sein soll. Nur: im konkreten Fall haben die Anleger das Darlehen ganz ohne die Hilfe der „Anlageberatung Ludwigsburg“ ausgehandelt.
„Ich habe den Mandanten geraten, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian H. Röhlke mit. Vieles an der durch Mahnbescheid geltend gemachten Forderung sei unklar. So haben die Anleger zwar mit einer Interessengemeinschaft „WGS Fond 35“ einen Vertrag unterzeichnet, der eine gewissen Gebührenhöhe im Erfolgsfalle einer Darlehensreduzierung vorsah, allerdings wurde hierfür bereits unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung im Jahr 2001 ein nicht unerheblicher Betrag an die angebliche Interessengemeinschaft gezahlt.
Im Anschluss daran haben die Anleger eigenständig durch einen Rechtsanwalt einen Vergleich mit der finanzierenden Bank gerichtlich erzielt. Auf welcher Grundlage nun die Forderung der „IG-BGS Fond“ beruhen soll, ist daher für die Anleger nicht ganz verständlich. Erschwerend hinzukommt, dass hier möglicherweise Verstöße gegen das seinerzeit geltende Rechtsberatungsgesetzt vorliegen könnten.
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