Es geht los mit der Rückrufaktion für Audi A6 und A7: Lange wurden die Halter von Audi-6-Zylinder-Modellen im Unklaren gehalten bezüglich ihrer Betroffenheit im Dieselskandal. Viele Audi-Besitzer erhielten wenig oder gar keine Antworten auf die Frage, ob denn nun unzulässige Abschaltvorrichtungen benutzt worden sind für den jeweiligen Typ. Das hat jetzt ein Ende: Nach Abschluss der Abstimmungsmaßnahmen mit dem Kraftfahrtbundesamt werden ab dem 14. November 2018 die ersten Modelle in die Werkstatt zurückgerufen. Hier soll ein Bauteil aus der Motorsteuerung entfernt werden. Dazu soll eine Motorsteuerung aufgespielt werden, die unzulässige Funktionen deaktiviert. Halter betroffener Fahrzeuge sind nun unsicher, was da noch alles entfernt wird und welche prägenden Elemente der bisherigen Motorcharakeristik auf der Strecke bleiben.
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Von dieser ersten großen Rückrufwelle sind 31.200 Fahrzeuge betroffen. Das ist der Auftakt einer Serie von insgesamt 8 offiziellen Zwangsrückrufen, mit denen bundesweit 151.000 Audi mit V6-Motoren der Schadstoffklasse 6 rückbeordert werden. Die Teilnehme an den Aktionen ist für angeschriebene Autobesitzer verpflichtend. Eine Verweigerung hat die Zwangsstillegung zur Folge.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte mehrfach – zuletzt im Juni 2018 – unzulässige Abschaltvorichtungen festgestellt und diese auch exakt so benannt. In Verfahren um die Rücknahme von Porsche Mcan und Cayenne, die den gleichen Motor verwenden, haben bereits zwei Landgerichte den Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme der Autos verurteilt. Die Richter hatten sich im Kern der Urteilsbegründung auf die Unzulässigkeit der Abschaltvorrichtungen bezogen.
Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg von der IG Dieselskandal: „Das Schicksal droht vor Gericht nun auch allen V-Zylinder-Audis, vielleicht sogar noch etwas gradliniger, denn immerhin ist das Aggregat von Audi entwickelt und produziert worden!“
In der ersten Welle können sich Besitzer des A6 und des A7 Sportback (3,0 l TDI, 200 KW) auf KBA-Post freuen. Illegale Abschaltvorrichtungen waren in den Modellen der Baujahre von 2015 bis 2018 nachgewiesen worden. Laut Audi wirkt sich die neue Software weder auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionswerte und Motorleistung noch auf Geräuschemissionen oder die Haltbarkeit des Motors aus. Wir haben dazu eine ganz eigener Meinung.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal informieren Eigentümer der betroffenen Fahrzeuge im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über ihre Rückgabemöglichkeiten.
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