Fragen zur Sammelklage / Musterverfahren

Am 15. November 2018 wird das Klageregister für die Musterverfahrensklage der Verbraucherzentrale gegen die Volkswagen AG eröffnet. Wir haben hier noch einmal die wichtigsten bekannten und teils auch unbekannten Details aufgelistet, die vor einem Eintrag in das Klageregister studiert und geklärt werden sollten.

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1. Der Eintrag macht nur Sinn, wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen
2. Wer rechtsschutzversichert ist sollte auf jeden Fall selber klagen
3. Der Eintrag in das Klageregister muss innerhalb der kommenden 6 Wochen erfolgen, ansonsten verjährt der Anspruch
4. Mit dem Eintrag ins Klageregister ruhen alle weiteren Verfahren
5. Ich kann nur teilnehmen, wenn mein Auto von einem EA189-Motor angetrieben wird
6. Ich kann nur teilnehmen, wenn ein Rückrufschreiben existiert
7. Teilnehmer dürfen ihre Rechte nicht abgetreten haben
8. Ich kann als Leasingnehmer nicht teilnehmen
9. Ich kann nicht teilnehmen, wenn ich das Auto gewerblich nutze
9. Ich habe das Auto geschenkt bekommen – auch dann kann ich nicht teilnehmen.
10. Ich kann mich bis zum Termin der ersten mündlichen Verhandlung wieder abmelden. Anschließend zählt der Eintrag mit allen Rechtsfolgen.
11. Nach einem eigenen Urteil oder einem Vergleich kann nicht mehr teilgenommen werden
12. Nach unserer Erkenntnis können Betroffene auch parallel am Musterverfahren zum Widerruf teilnehmen, wenn die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben sind
13. Nach unserer Erkenntnis wird der Eintrag in Klageregiester nicht geprüft – aus einer fehlerhaften Anmeldung heraus könnte die Verjährung eintreten.
14. Wird die Sache vor den BGH getragen ist mit einer Verfahrensdauer von nicht unter 5 Jahren zu rechnen.

Unerheblich ist

1. Wie alt das Auto ist
2. in welchem Zustand es sich befindet
3. Wem es aktuell gehört
4. Wo es sich aktuell befindet

Diese Dinge nehmen Einfluss auf die Bemessung des individuellen Schadens und um den geht es erst nach Abschluss des Musterverfahrens. Erst wenn das Musterverfahren verbraucherfreundlich entschieden wurde können Verbraucher in einem eigenen Verfahren mit VW über die Höhe des Schadensersatzes streiten. Unter Umständen gehen Verbraucher hier leer aus, obwohl das Musterfarfahren die Schuld der Volkswagen AG herausgestellt hat. Z.B. wenn das Auto in der Zwischenzeit intensiv genutzt wurde. Dieses anschließende Verfahren muss vom Autobesitzer persönlich angestrengt und vorfinanziert werden. Es gibt aktuell noch keinen verständlichen Hinweis darauf, wer die Kosten dieses Verfahrens zu tragen hat.

Die Verbraucherzentrale ist zuversichtlich: „Der vzbv geht davon aus, dass ein Unternehmen, das in einer Musterfeststellungsklage antragsgemäß verurteilt worden ist, mit Rücksicht auf sein öffentliches Ansehen Bereitschaft signalisieren könnte, die Schäden ohne zweite Klage zu ersetzen.“ Da aber VW auch bislang keinen Deut auf sein das öffentliche Ansehen legt ist u.U. auch davon auszugehen, dass die eigentliche Klagewelle erst nach dem Abschluss des Musterverfarens anläuft.

Wie hilft die IG Dieselskandal?

Wir informieren Sie über wichtige Termine und notwendige Maßnahmen, weisen aber darauf hin, dass es sich hier um einen reinen Informationsdienst und nicht um eine juristische Dienstleistung geht. Möchten Sie rund um die Sammelklage von einem juristischen Experten betruet werden, der auch im Anschluss Ihre Forderungen durchsetzen kann, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kooperationsanwälte.

Fragen: 0800 000 1961 – Sollten wir Ihren Anruf nicht entgegennehmen können rufen wir zeitnah zurück

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