Eine Klage in Sachen VW-Abgasskandal hat es bis vor den Bundesgerichtshof geschafft. Der BGH verhandelt die Klage unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/18 aber erst am 09.01.2019. „Auf dieses Urteil sollten Verbraucher nicht warten. Aufgrund der Abgasmanipulationen können sie Schadensersatzansprüche gegenüber VW geltend machen. Diese Ansprüche verjähren allerdings Ende 2018. Darum sollten geschädigte Verbraucher jetzt handeln“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart.
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In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2013 einen Skoda Octavia mit dem 2-Liter-Dieselmotor Typ EA 189 mit einer Laufleistung von 11 Kilometern zu einem Preis von knapp 27.000 Euro bei einem Vertragshändler erworben. In dem Motor war die sog. Manipulationssoftware verbaut, die dazu führte, dass die Emissionswerte auf dem Prüfstand eingehalten, im Straßenverkehr aber deutlich überschritten werden. Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 publik geworden war, verlangte der Kläger Anfang 2016 vom Händler die Minderung des Kaufpreises um rund 5000 Euro und die Zurückzahlung dieses Betrags.
Nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf wurde das Software-Update bei dem Skoda aufgespielt. Der Kläger hielt an seiner Forderung aber weiter fest, da das Update negative Auswirkungen auf den Motor hinsichtlich Verschleiß, Leistung oder Verbrauch habe. Zudem habe das Fahrzeug allein durch die Abgasmanipulationen einen enormen Wertverlust.
In den Vorinstanzen scheiterte die Klage. Das OLG Dresden argumentierte, dass nicht nachgewiesen sei, dass das Fahrzeug nach dem Software-Update noch einen Sachmangel aufweise. Ausschlaggebend für den Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen seien vor allem drohende Fahrverbote und nicht die Abgasmanipulationen, so das OLG.
„Der Argumentation des OLG Dresden muss man nicht folgen. Etliche vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben das Update nur aufspielen lassen, weil sie ansonsten den Entzug der Zulassung befürchten mussten. Eine ganze Reihe von Gerichten hat hier schon verbraucherfreundlich entschieden“, sagt Rechtsanwalt Staudenmayer. Zudem geht es in dem Verfahren um gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Klägers. Es bestehen aber auch Schadensersatzansprüche gegen VW. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Volkswagen aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Käufer in der Haftung steht.
Für die vom Abgasskandal geschädigten Käufer ergeben sich mehrere Optionen. „Wer das Software-Update nicht aufgespielt hat, sollte noch 2018 individuell klagen, um nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren. Wenn das Software-Update schon aufgespielt wurde, bestehen dennoch gute Erfolgsaussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Staudenmayer. Auch wenn eine höchstrichterliche Entscheidung durch den BGH in Sachen Abgasskandal wünschenswert ist, kommt sie für viele Verbraucher zu spät, da sie ihre Schadensersatzansprüche zur Vermeidung der Verjährung bis zum 31.12.2018 geltend machen müssen.
Die Musterfeststellungsklage (MFK) und auch die Klagen von Prozessfinanzierung – Gesellschaften können sich Jahre hinziehen. Bei der klassischen Individual-Klage ist der Geschädigte viel flexibler, da er ggf. auch einen individuellen Vergleich mit der Gegenseite schließen kann, und er muss auch keine Erfolgsbeteiligung wie bei der MFK ins Kalkül einbeziehen.
Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/abgasskandal