Damit hat man rechnen können: Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und damit den Weg frei gemacht für Dieselfahrverbote in der Hauptstadt. Aktuell trifft es nur einige besonders durch Stickoxid belastete Strecken, das Land Berlin muss aber die Ausweitung auf weiteree Fahrverbotszonen prüfen.
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Akut von Fahrverboten bedroht sind:
Leipziger Straße
Friedrichstraße
Behrenstraße
Brückenstraße
Reinhardtstraße
Dorotheenstraße
Alt-Moabit
Stromstraße
Joachimsthaler Straße
Kaiserdamm
Spandauer Damm
Kaiser-Friedrich-Straße
Hermannstraße
Sonnenallee
Mariendorfer und Tempelhofer Damm,
Potsdamer Straße
Leonorenstraße
Oranienstraße
Kapweg
Hier mehr zum Thema Fahrverbote in Berlin erfahren
In den elf genannten Straßenabschnitten dürfen Diesel der Schadstoffklassen 1 – 4 nicht mehr fahren, später gelten die Duchfahrtsverbote auch für Euro-5-Diesel. Die Berliner Regierung hat drei Monate Zeit, entsprechende Beschlüsse und Durchführungsanordnungen zu erlassen, im Juni müssen die Fahrverbotszonen dann wirksam ausgeschildert sein.
Ob und welche Ausnahme-Regelungene es für Anlieger, Handwerker, Lieferdienste etc. gibt, ist noch völlig offen.