BGH: Anbieter dürfen Handyverträge nicht mehr so schnell sperren

Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen für Licht und Schatten im Lager der Verbraucherschützer gesorgt. Zum einen hat das oberste Gericht Deutschlands beschlossen, dass Handynetz-Anbieter Verträge nicht einfach sperren dürfen, nur weil eine geringe Geldsumme offen ist. Zudem müssen Handybenutzer vor einer Sperrung darüber informiert werden. Insbesondere die Sperrung von Handys, nachdem Drittanbieter-Beiträge vom Kunden zurück gebucht wurden, dürften damit erstmal ausgeschlossen sein. Damit entfällt für diese Anbieter ein wichtiges Glied im Forderungs-Management.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Ein zweites Urteil ist weniger verbraucherfreundlich. Es erlaubt Netzbetreibern auch weiterhin Gebühren einzuziehen, wenn ein verlorenes oder gestohlenes Handy weiter benutzt wurde und der Verlust des Gerätes nicht rechtzeitig gemeldet worden ist

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.