Sammelklage gegen VW kommt

Sammelklage gegen VW Sammelklage gegen VW

Nun soll es doch noch was werden mit der Sammelklage gegen VW: Vom Dieselskandal betroffene VW-Besitzer sollen sich ab November einer Verbraucherklage anschließen und sich damit einen Anspruch auf Schadensersatz sichern können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC als Unterstützer kündigten jetzt eine so genannte Musterfeststellungsklage an. Geklärt werden soll, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist, beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat. Der Musterklage können sich nur Verbraucher anschließen, die ihren PKW nicht gewerblich nutzen.

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Was ist eine Musterfeststellungsklage? Dazu der VZBV:
„Die Musterfeststellungsklage verhindert zunächst, dass viele Ansprüche verjähren. Betroffene haben so die Möglichkeit, in Ruhe das Urteil abzuwarten und dann zu entscheiden, wie es weitergehen soll. Das Urteil bindet alle Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über den Schadensersatz im konkreten Einzelfall entscheiden. Bei der Musterfeststellungsklage werden die Betroffenen außerdem von einem Großteil des Gerichtsverfahrens entlastet. Das Prozesskostenrisiko trägt allein der vzbv.“

Für Teilnehmer bedeutet das: In einer anschließenden Klage geht es nicht mehr um die Schuld, sondern nur noch um die Höhe des Schadensersatzes. Dieser Schadensersatz muss dann mit einer neuerlichen Klage eingefordert werden. Dieses Verfahren muss mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes, der dafür nur einen eingeschränkten Satz berechnen darf, vor dem Landgericht geführt werden. Da die Schuld von VW dann idealerweise feststeht, ist das Verfahrensrisiko sehr gering.

Die beiden Organisationen wollen nachweisen, dass VW mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Verbraucher können dann im Falle eines gewonnenen Verfahrens oder eines Vergleichs mit VW ihren individuellen Anspruch auf Schadenersatz sehr leicht durchsetzen, da es dann nicht mehr um den Nachweis der Schuld geht.

Sammelklage gegen VW setzt Verjährung aus

Teilnahmeberechtigt sind alle, die zwischen 2007 und 2015 einen PKW mit EA189-Motor gekauft haben, also einen 1,2 (3-Zyl.), 1,6 oder 2,0 TDI von VW, AUDI, SEAT oder SKODA. Die Klage soll zum 1. November 2018 beim OLG Braunschweig eingereicht werden.

Das Musterverfahren ist interessant für Autobesitzer ohne Rechtsschutzversicherung, die sonst das Verfahrensrisiko allein tragen müssten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte weiter auf die Individualklage setzen. Für diesen Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale: „Käufer anderer Fahrzeuge, die ebenfalls betroffen sein könnten, sich aber nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen können, sollten sich rechtlich beraten lassen. Hierfür können sich Betroffene entweder an eine Verbraucherzentrale, an den ADAC oder an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden.“

Dr. Hartung von www.pkw-rueckgabe.de und Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal – www.ig-dieselskandal.de: „Die Musterklage sollte von Klägern genutzt werden, die das Prozessrisiko scheuen und nicht rechtsschutzversichert sind!“

Wer sich die Gerichtskosten also leisten oder eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, dürfte zu besseren Ergebnissen kommen, wenn er das Heft selbst in die Hand nimmt. Ohnehin muss nach Abschluss des Feststellungsverfahren individuell geklagt werden.

Sinn des Verfahrens ist es, die Schuld von VW festzustellen

Dr. Hartung: „Bei der Musterklage wird es keinen berechneten Schadensersatz geben, denn alle im Klageregister verzeichneten Personen bekommen. Es wird im Rahmen einer Feststellungsklage um die Schuld des Konzerns gehen und um eine grundsätzliche Rückgabeoption für 2,6 Millionen Fahrzeuge. Das müssen Verbraucher nach Abschluss der Musterfeststellungsklage aber wieder selbst in die Hand nehmen. Wer sein Auto also zurückgeben und den vollen Kaufpreis zeitnah erstattet haben will, der sollte schon jetzt selbst klagen!“

Für alle anderen ist die Musterklage ideal: Die Verjährung zum 31. Dezember 2018 wird ausgesetzt und es besteht für ein kleines Risiko die Chance, entschädigt zu werden.

Dr. Hartung steht für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung

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