Jahrelang zu hohe Beiträge für die private Krankenversicherung gezahlt?

Zu hohe beiträge für private Krankenversicherung Zu hohe beiträge für private Krankenversicherung

Privat Krankenversicherte sind ihrer Krankenversicherung nicht selten über Jahre treu obwohl sie vielfach zu hohe Beiträge für die private Krankenversicherung bezahlen. Der ausgehandelte Beitrag wird oft bis zum Renteneintritt geleistet und da die beste Krankheit keine Krankheit ist rückt das Thema schnell aus dem Fokus und wird als unabänderlich abgetan. Was viele Versicherte aber nicht wissen: Krankenversicherer optimieren permanent ihre Angebote um wettbewerbsfähig zu bleiben. So beinhaltet ein im Jahr 2012 aufgelegtes Produkt unter Umständen sogar mehr Leistungen für weniger Geld.

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Im Ringen um neue Kunden gibt es auch Sonderleistungen, sodass der eigentlich geschlossene Vertrag im Vergleich zu den neuen Verträgen zunehmend unattraktiver wird. Davon bekommt der privat Krankenversicherte selten etwas mit.

Damit Nutzer dieser Altverträge aber nicht übervorteilt werden, sind Krankenversicherungen angehalten, zumindest bei Beitragserhöhungen nicht nur über die Erhöhung selbst zu informieren, sondern unter Umständen auch gleichzeitig auf Möglichkeiten hinzuweisen, auf einen attraktiveren Vertrag umzusteigen oder den Vertrag ganz aufzuösen und sich selbst um eine bessere Absicherung zu kümmern.

Dieses Verbraucherrecht hat ein Großteil der deutschen Krankenversicherungsunternehmen über Jahre – sogar Jahrzehnte – versäumt. Folgen der Vernächlässigung dieser Informationspflichten könnten sein: Sämtliche während der Vertragslaufzeig angefallenen Beitragserhöhungen sind unwirksam.

Es ist durchaus realistisch, dass ein privat Krankenversicherter durch stufenweises Erhöhen heute einen Beitragssatz in Höhe von 600 Euro bezahlt, er aber seit 10 Jahren Anspruch auf einen Vertrag hat, der ihn für 200 Euro weniger abgesichert hätte.Das ergibt einen Erstattungsbetrag in Höhe von über 20.000 Euro.

In der anwaltlichen Praxis tauchen Erstattungssummen von bis zu 40.000 Euro auf.

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Rechtsgrundlage § 6 Abs. 2 VVG-Informationspflichtenverordnung

Rechtsgrundlage ist Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen. Wurden die im Gesetzestext (Versicherungsvertragsgesetz) aufgeführten Informationspflichten vernachlässigt bedeutet das, dass die Widerspruchsmöglichkeiten weiterhin bestehen. Die Pflicht zum Nachweis eine vorgenommenen Belehrung obliegt dem Versicherungsunternehmen. Die im Verband privater Krankenversicherungsunternehmen zusammengeschlossenen Unternehmen verpflichten sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu einer Einhaltung der gesetzlichen und freiwillig auferlegten Regeln zur Beitragstransparenz.

1 comments
  1. Bisher ist hierzu anscheinend wenig passiert. Der eine oder andere Versicherer wird auch in diesem Jahr den Beitrag wieder erhöhen und dabei natürlich auf die Rechte der Versicherten aufmerksam machen. Die etwaig in der Vergangenheit zuviel gezahlten Beiträge haben demgegenüber in der Medienlandschaft bisher noch keine Schlagzeile produziert.

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