Abgasskandal – Händler muss VW Eos zurücknehmen – OLG Köln 27 U 13/17

Auf die Entscheidung eines Oberlandesgerichts mussten die Verbraucher im Abgasskandal lange warten. Das OLG Köln hat diese Warten beendet. Mit Beschluss vom 28. Mai 2018 bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach der Händler einen vom Abgasskandal betroffenen VW Eos 2,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss (Az.: 27 U 13/17). „Dieser Beschluss des OLG Köln kann durchaus als Durchbruch bei Verbraucherklagen im Abgasskandal gesehen werden. Erstmals liegt die Entscheidung eines Oberlandesgerichts vor, an der sich auch viele andere Gerichte orientieren werden“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart.

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Wie das OLG Köln hatten auch schon andere Oberlandesgerichte angekündigt, zu Gunsten der Verbraucher entscheiden zu wollen. Allerdings ist es dann in der Regel nicht zu den Verhandlungen gekommen, weil sich die Parteien noch außergerichtlich geeinigt haben. „VW hat offenkundig ein Interesse daran, verbraucherfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte zu vermeiden und eine entsprechende Signalwirkung zu verhindern. Dabei dürfte Volkswagen auch die Verjährungsfristen im Blick haben. Denn zum 31. Dezember 2018 verjähren die Ansprüche der Verbraucher im Abgasskandal. Zumindest wenn es um den manipulierten Motor EA 189 geht“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer. Umso bedeutender dürfte die Entscheidung des OLG Köln nun für weitere Klagen sein.

Vor dem OLG Köln ging es um einen für den Abgasskandal typischen Fall. Der Kläger hatte im April 2015 einen gebrauchten VW Eos mit dem manipulierten Dieselmotor EA 189 gekauft. Nachdem der Abgasskandal bekannt wurde, forderte er das Autohaus dazu auf, ihm in einer Frist von 3,5 Wochen ein mangelfreies Fahrzeug gleichen Typs zu liefern oder das gelieferte Fahrzeug nachzubessern. Der Händler verwies auf die Anfang 2016 geplante Rückrufaktion zur Behebung des Mangels. Tatsächlich stand das Software-Update erst im September 2016 zur Verfügung. Als sich bis Mitte Januar nichts getan hatte, erklärt der Kläger seinen Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung.

Das OLG Köln entschied, dass der Händler das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, dass der Verbraucher erwarten dürfe, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderliche Genehmigung nicht durch eine Täuschung erwirkt habe. Durch die installierte Manipulationssoftware sei das Fahrzeug mangelhaft. Nach der Setzung einer Frist habe der Käufer daher vom Vertrag zurücktreten können. Ihm sei nicht zuzumuten gewesen, für einen damals nicht absehbar langen Zeitraum abzuwarten. Obwohl das Update nur geringe Kosten von weniger als 100 Euro verursache, sei der Rücktritt auch nicht wegen Unerheblichkeit des Mangels ausgeschlossen gewesen, da zum Zeitpunkt des Rücktritts kein genehmigtes Update vorgelegen habe, so das OLG. Unterm Strick muss der Händler daher das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes von 8 Cent je gefahrenem Kilometer erstatten.

„Spätestens nach diesem Beschluss des OLG Köln ist der Weg für Schadensersatzansprüche der geschädigten VW-Käufer geebnet“, so Rechtsanwalt Staudenmayer. Allerdings sollten geschädigte Verbraucher vor Ablauf der Verjährungsfrist zum 31.12.2018 tätig werden.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/

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