Volkswagen steht mit dem T6 enorm unter Druck: Nachdem der Zulassungsstopp aus Dezember 2017 mittlerweile abgearbeitet sein dürfte, steht nun für die ganze Modellpalette – insgesamt 192.000 Autos – Ärger ins Haus, denn das Kraftfahrtbundesamt hat den Verdacht, dass die Bullis jetzt zwar eventuell den Anforderungen in Bezug auf die NOx-Grenzwerte einhalten, aber Probleme mit den CO2-Werten haben. Von einer einheitlichen Lösung für alle Modelle ist man anscheinend grad weit entfernt.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Der Co2-Ausstoß steigt mit dem Dieselverbrauch und sorgt auch für die Klassen-Einteilungen bei der KFZ-Versicherung. Derzeit ermittelt das Kraftfahrtbundesamt, aber ohne Konsequenzen für irgendwen wird man die Kuh nicht vom Eis bekommen. Im Dezember 2017 hatte es einen Auslieferungs- und Zulassungsstopp gegeben, der erst im April 2018 nach der Vorlage entsprechender Lösungen vom KBA aufgehoben wurde. Nun steht zu befürchten, dass durch die Veränderungen zwar NOx im „Grünen Bereich“ liegt, Co2 aber die Grenzwerte überschreitet.
Suche nach allgemeiner Lösung
Eigentümer von Bestandsfahrzeugen, die vor Dezember 2017 angemeldet wurden, sind bis dato mit Fahrzeugen unterwegs, die – zumindest offiziell – nicht upgedatet wurden. Die aktuellen Meldungen deuten aber daraufhin, dass die Bestandsmodelle zu viel NOx produzieren, und die neu zulassenen zu viel Co2 – das wie gesagt bei Fahrzeugen, die über gleichlautende Produktdatenblätter verfügen. Die Lösung kann nur die Entwicklung einer einheitlichen Software für alle 192.000 Fahrzeuge sein mit der Garantie, dass alle Grenzwerte eingehalten werden.
Ein schwieriges Unterfangen. Die Anwälte der IG-Dieselskandal raten in der aktuellen Situation, nicht den Ablauf der Gewährleistungsfrist zuzulassen, sondern den Fristablauf durch Klageeinreichung zu hemmen. Besitzer von T6, die Herbst/Winter 2016 zugelassen wurden, verlieren ansonsten ihre Ansprüche gegenüber dem Händler.
Interesse an einer kostenlosen Erstberatung durch einen Anwalt oder an einem Angebot zur Prozesskostenfinanzierung? Hier zur IG Dieselskandal anmelden.