Eine fast unglaubliche Geschichte: Das Landesgericht Feldkirch hat ein österreichweit bislang einzigartiges Urteil in einem Fall von vermeintlicher Internetabzocke geändert. Ein auch in Österreich aktiver Gratis-Softwareanbieter mit Sitz in Deutschland hat demnach entgegen einem erstinstanzlichen Urteil nicht rechtswidrig gehandelt.
Die deutsche Antassia GmBH, eine Gesellschaft, vor der die Arbeiterkammer Vorarlberg seit Jahren warnt, hat laut dem zweitinstanzlichen Urteil nicht rechtswidrig gehandelt. Ein Hohenemser hatte gegen das Unternehmen geklagt und am Bezirkgericht Dornbirn Recht bekommen. Nach Ansicht des Landesgerichtes kann aber kein Betrug festgestellt werden.
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Aber auch hier muss man beachten: Hier ist nicht ein Opfer von der Antassia GmbH verklagt worden, sondern ein Opfer hat selbst ein Verfahren angestrengt. Warum jemand gegen einen Abzocker klagt ist mir persönlich ohnehin ein Rätsel. Einfach nicht zahlen hätte auch gereicht.