Auch Mercedes Benz ist in den Dieselskandal involviert. HAHN RechtsanwĂ€lte hat beim Landgericht Stuttgart 2018 Klage gegen Daimler AG eingereicht. Der KlĂ€ger hatte am 27. Januar 2016 einen Mercedes Benz E 220 BlueTEC T als Gebrauchtfahrzeug fĂŒr einen Kaufpreis von 35.870,00 Euro erworben. Der KlĂ€ger verlangt nunmehr vom Hersteller Schadensersatz in Höhe von 31.611,65 Euro. Mitte Juli 2017 ist aufgrund von Durchsuchungen der Staatsanwalt Stuttgart im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bekannt geworden, dass in Motoren der Motorenvariante OM 651 (und OM 642) eine unberechtigte Thermosoftware verbaut wurde. Bei dieser handelt es sich um eine unzulĂ€ssige Abgasabschaltung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Dieselfahrzeuge mit OM 642- und OM 651-Motoren wurden von Daimler in den Jahren 2008 bis 2016 millionenfach in Europa und den USA verkauft.
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Der KlĂ€ger hatte nach einem Fahrzeug gesucht, das den neusten Stand der Technik aufweist. Der Kundenberater einer Mercedes Benz-Niederlassung in Hamburg versicherte ihm, dass der Mercedes die neueste Abgasreinigung EURO 6 aufweise und es zu keinem Fahrverbot komme könne. Aufgrund der Zusicherungen der Mercedes-Niederlassung hat der KlĂ€ger das Fahrzeug dann erworben. Teil des Kaufvertrages war ein Garantievertrag mit einer Garantiedauer bis zum 04. Februar 2018. Wegen der unzulĂ€ssigen Abgasabschaltung weichen die Stickstoffoxidwerte (NOx) im realen Fahrbetrieb erheblich von den auf dem PrĂŒfstand gemessenen Werten ab. Die Abschalteinrichtung fĂŒhrt zu einer Abschaltung auĂerhalb eines knapp kalkulierten Thermofensters zwischen 20 bis 35 Grad Celsius.
âBei den Abschalteinrichtungen von Mercedes bei den Motoren OM 642 und OM 651 handelt es sich um eine unzulĂ€ssige Schummelsoftware wie bei VWâ sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN RechtsanwĂ€lte. âDer Sachmangel der Fahrzeuge fĂŒhrt dazu, dass KĂ€ufer ihren manipulierten Mercedes Diesel gegen Erstattung des Kaufpreises bei Anrechnung der gefahrenen Kilometer zurĂŒckgeben können. Das ist deswegen sehr interessant, weil Dieselfahrzeugen in den bundesdeutschen InnenstĂ€dten Fahrverbote drohen und deren Inhaber diese auf dem Gebrauchtmarkt mittlerweile nur noch mit erheblichen AbschlĂ€gen verkaufen könnenâ, so Anwalt Hahn weiter. âGerade Dieselfahrzeug-Inhaber mit einer eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung sollten daher nicht lĂ€nger zögern, fĂŒr ihre Interessen aktiv zu werdenâ, sagt Hahn abschlieĂend.
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