Weiter dicke Luft in München – und das, obwohl der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Landesregierung schon im Jahr 2014 dazu verpflichtend aufgefordert hatte, Konzepte zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten zu erarbeiten und durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht München hat nach einem entsprechenden Antrag der DUH „mal nachgesetzt“ und dem Freistaat per Urteil 4000 Euro Strafe angedroht und gefordert, mit Nachdruck an einem Konzept zur Lösung der innerstädtischen Stickoxyd-Belastung zu arbeiten, damit die Grenzwerte endlich eingehalten werden können.
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Dabei wird es Zeit: München ist aufgrund der Lage, des Verkehrsaufkommens und der besonderen Wettersituation eine der am meisten unter hohen Stickoxidbelastungen geplagten Städte Deutschlands. Das Problem ist bekannt, nicht erst seit 2014 – aber konkret unternommen wird nichts bis wenig. Der sogenannte Luftreinhalteplan greife nicht, so die zuständige Richterin im Verfahren. Und vor allem: Der Plan stelle kein wirklich tragbares Konzept für die Durchsetzung von Fahrverboten dar. Richterin Martina Scherl gefällt das alles nicht: „Blabla“ und „eine halbe Larifari-Seite“ würden nicht ausreichen den Eindruck zu vertreiben, dass die Bayerische Regierung Gerichtsurteile missachte und tatenlos bleibe.
Das angedrohte Zwangsgeld wird fällig, wenn die Bayern nicht bis Ende Mai ein Konzept vorlegen, das den Ansprüchen des Gerichts entspricht.
Der Antrag zur Verhängung eines Strafgeldes kam von der der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die den aktuellen Erfolg nach den letzten prozessualen Niederlagen gut für Selbstwertgefühl brauchen kann. Die DUH bleibt aber auch hier in Konsequenz ihrem Kurs treu: Die Umweltorganisation forderte vergeblich, Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) in Haft zu nehmen, bis endlich Pläne für die Umsetzung eines Fahrverbotes vorgelegt werden. DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger bleibt aber trotz Streichung dieser Forderung kämpferisch: „Wenn der Freistaat jetzt nicht einlenkt, sind härtere Maßnahmen unausweichlich”.
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