Zahlreiche Anleger der Lease Trend AG wenden sich an CLLB Rechtsanwälte, da sie aufgrund eines angeblich negativen Kapitalkontos von der Fondsgesellschaft auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden. Zu prüfen gilt es hier, ob der jeweils zugrundeliegende Gesellschaftsprospekt eine Anspruchsgrundlage für diese Rückforderung enthält und ob die Vorgaben des Gesellschaftsvertrags eingehalten wurden.
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Nach ständiger BGH-Rechtsprechung muss ein Anleger zudem zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich durchaus, so Rechtsanwältin Linz, Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin und München, den jeweils zugrundeliegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Es ist stets einzelfallabhängig zu prüfen, ob die Klageforderung schlüssig dargelegt wurde und ob dem Anleger Gegenansprüche, Einwendungen oder Einreden zustehen, mit denen er sich verteidigen kann. Gerichtliche Entscheidungen zu vergleichbaren Fällen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung durchaus auch anlegerfreundlich ausfallen kann.
Rechtsanwältin Linz empfiehlt betroffenen Anlegern, sich von einer auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen.
In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Verteidigung gegen derartige Ansprüche.
Ansprechpartner: RAin Linz
CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB
Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin,
Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz@cllb.de