Sachmängelhaftung T6

Die meisten, die per Mail oder Telefon Kontakt zu uns aufnehmen, sind restlos bedient und möchten ihren T6 lieber heute als morgen zurückgeben. Vielleicht verständlich, aber nicht realistisch.Wir versuchen, Ihnen Ihre Rückgabemöglichkeiten aufzuzeigen, falls Ihr T6 jünger als 2 Jahre ist.

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Hier wäre der Händler Ansprechpartner im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht zur Mängelbeseitigung – er haftet für Sachmängel. Allerdings: ein Mangel ist derzeit noch nicht dokumentiert. Dazu braucht es eine offizielle Rückrufaktion, oder ein Eingeständnis von VW, bei der Entwicklung des Motors Fehler gemacht zu haben. Diese Mängel können wir vermuten, aber nicht beweisen. Anders als bei VW-Modellen mit EA 189-Motor, beim Touareg, beim Cayenne oder beim Audi A8 wird es schwierig, einen Sachmangel nachzuweisen.

Etwas anders sieht es aus, wenn es bereits mehrfach Schwierigkeiten mit dem Auto gibt, z.B. mit der Steuerung der Abgasreinigung oder der Motorsteuerung allgemein. Hier wäre ein Anspruch unter Umständen durchzusetzen.

Was kann man tun?
Wer ernsthaft mit dem Gedanken spielt, das Auto zurückzugeben, sollte innerhalb der Gewährleistungsfrist im außergerichtlichen Verfahren auf den Mangel hinweisen und den Händler zur Nachbesserung auffordern. Idealerweise über einen Anwalt falls es eine Rechtsschutzversicherung gibt.

Der Klageweg sollte nach einhelliger Meinung unserer Kooperationsanwälte erst dann eingeschlagen werden, wenn das Kraftfahrtbundesamt einen Mangel erkennt, der ohne Abschaltung zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung führen würde. Hier ergeben sich dann juristisch sehr Erfolg versprechende Optionen. Rechtschutzversicherungen decken dann auch das Risiko.

Wer schon jetzt seinen Händler zur Mängelbeseitigung bzw. Rücknahme auffordern, Maßnahmen zur Verlängerung der Gewährleistungspflicht ergreifen oder schon konkret weitere rechtliche Schritte unternehmen möchte, sollte sich dazu anwaltlich beraten lassen.

Gern vermitteln wir Ihnen einen Ansprechpartner aus unserem Partnernetzwerk. Senden Sie dazu ein Mail an info@verbraucherschutz.tv mit Angebe Ihrer Postleitzahl.