Rechtsanwälten ist es berufsrechtlich grundsätzlich verboten, sich widerstreitende Interessen zu vertreten und Scheidungskosten zu teilen. Zu scheidende Ehepaare stellen diese natürlich in vollem Umfang dar, auch wenn man das Gefühl hat die Sache einvernehmlich lösen zu können, sollte man sich über die Natur der Sache nicht täuschen: eine Scheidung ist eine Streitsache, in der jede der beiden Parteien vorwiegend an sich selber denkt.
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Es kommt häufig vor, dass Ehepaare gemeinsam zu einem einzigen Anwalt gehen, um ihre Scheidung abwickeln zu lassen. Die Krux bei der Sache: Dieser muss vor der Beratung eindeutig klar stellen, welchen der beiden Ehepartner er als einzigen berät. Dem anderen Ehegatten kann die bloße Anwesenheit gestattet werden, er darf sich aber keinen anwaltlichen Rat einholen. Sollte die Einvernehmlichkeit der Ehegatten nun bröckeln, muss der betreffende Anwalt komplett auf die Vertretung eines der beiden Gatten verzichten. Wenn es keine Interessenskonflikte bei den Ehegatten gibt, kann ein Anwalt theoretisch ohne Probleme nur für einen der Gatten arbeiten und den Scheidungsantrag, der unter gesetzlich von einem Anwalt begleitet werden muss, einreichen.
Ehegatten einigen sich dann so, wenn sie der Meinung sind, dass sie alles selber klären können: man ist ja grundsätzlich derselben Meinung! Dann kann man sich einen zweiten Anwalt auch gleich sparen!
Dies ist allerdings für den anwaltslosen Ehegatten eine gefährliche Situation, da ihm die Stellung von eigenen Sach- oder Verfahrensanträgen kaum möglich ist. Eine Scheidung ist eine komplizierte, vielschichtige Angelegenheit und nur wenn man sich unabhängig und umfassend von einem eigenen Anwalt über seine Rechte und Folgesachen der Scheidung aufklären lässt, kann das Recht überhaupt seine Aufgabe, nämlich der Sicherstellung eines fairen Ablaufs gerecht werden.
Einvernehmlichkeit kann nämlich oft das Produkt von Kenntnislosigkeit sein. Wird diese dann im Verlaufe eines Prozesses aufgehoben bemerkt man plötzlich das Loch, das mit einer anwaltlichen Beratung hätte gestopft werden müssen.
Die Kosten für ein gerichtliches Scheidungsverfahren werden an sich richten sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten. Im nachfolgenden Scheidungstrechner können siedie vorraussichtlich entstehenden kosten abschätzen lassen.