Thema Reisekosten 2018 : Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben Bezug genommen auf einen Änderung des Steuerrechts, die 2018 ansteht: Die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen wird ab dem 1. Januar des kommenden Jahres neu behandelt. Wer am Thema Reisekosten in 2018 interessiert ist kann sich das entsprechende BMF-Schreiben hier herunterladen.
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Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2018 bekannt gemacht (Fettdruck kennzeichnet die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2017 – BStBl 2016 I S.1438).
Weitere wichtige Informationen rund ums Steuerrecht finden Sie auf www.steuerrecht.org – der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein.