Audi im Abgasskandal: Rückruf für ca. 5000 Audi A8 Diesel

Neues Kapitel im Dieselskandal: Audi ruft rund 5000 A8 mit V8-Dieselmotor zurück. Das Modell wurde von 2013 bis zum August 2017 gebaut. Grund für den Rückruf ist eine nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) unzulässige Abschalteinrichtung beim Audi A8.

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Nach Angaben der VW-Tochter sei bei technischen Überprüfungen ein erhöhter Stickoxid-Ausstoß bei den betroffenen Audi A8 festgestellt worden. Dies sei dem KBA gemeldet worden, das dann den Rückruf angeordnet habe. Im ersten Quartal 2018 soll dann ein Update bei den europaweit rund 5000 betroffenen Audi A8 aufgespielt werden, um den Stickoxid-Ausstoß zu senken.

„Audi rutscht immer tiefer in den Abgasskandal hinein. Es ist nicht der erste Rückruf des Autobauers“, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, HAHN Rechtsanwälte. Schon im Sommer hatte es einen Rückruf für die Modelle A7 und A8 der Baujahre 2009 bis 2013 gegeben. Nun müssen auch die neueren A8-Modelle in die Werkstatt.

Das Update soll keine negativen Auswirkungen auf den Motor haben, heißt es. „Doch bisher ist das auch bei anderen vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen überhaupt nicht klar. Hinzu kommt aktuell ein enormer Wertverlust bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen. Wer jetzt seinen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss mit erheblichen Verlusten rechnen. Der Dieselskandal hinterlässt immer tiefere Spuren und die Autokäufer sollen die Zeche zahlen. Dagegen können sie sich wehren und ihre Schadensersatzansprüche prüfen“, so Rechtsanwalt Murken-Flato, der bereits zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Autokäufer vertritt.

So haben die Autokäufer einen Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mängel. Kann der Mangel nicht behoben werden oder entstehen dadurch neue Mängel kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags angestrebt werden. Das sollte innerhalb der Gewährleistungsfrist geschehen.

Außerdem kann auch der Widerruf der Autofinanzierung einen Weg eröffnen, sich günstig von seinem gebrauchten Fahrzeug zu trennen. Wurde die Finanzierung vom Autohaus vermittelt, liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Dann wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann das Auto zurück und die Bank zahlt ihm die geleisteten Raten inkl. Anzahlung wieder aus. Für die gefahrenen Kilometer kann sie einen Nutzungsersatz verlangen. „Der Nutzungsersatz kann aber bei Autofinanzierungen ab dem 13. Juni 2014 dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung ganz entfallen“, erklärt Rechtsanwalt Murken-Flato. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat, weil dann die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Nach Einschätzung von HAHN Rechtsanwälte lassen sich derartige Fehler in vielen Autokreditverträgen finden.

Mehr Informationen: www.wertverlust-diesel.de

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