Der deutsche LegalTec-Anbieter MyRight plant noch immer, in einem vermeintlich einfachen Verfahren im Abgasskandal eine Form der Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild in Deutschland durchzusetzen. Allerdings: Amerikanische Verfahren nach dem Prinzip der „Class action“ kann und wird es in Deutschland in absehbarer Zeit nicht geben, auch wenn der der amerikanische Star-Anwalt und Myright-Verbündete Hausfeld dies gerne so hätte. Besonders schwierig wird es, wenn erste Verfahren verloren gehen, und man Anhängerrn des Systems erklären muss, wie es mit dem Projekt “ Sammelklage Abgasskandal“ jetzt weitergehen soll.
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Myright hatte sich mit der Zulassung als Inkassodienstleister den Status eines Rechtsdienstleisters verschafft, um eigentlich Rechtsanwälten vorbehaltene Services zu kleinem Preis vorhalten zu können und große Mengen an Kunden verwalten zu können. Die eigentlich juristische Arbeit sollte vom Massenschadensfall-Experten Hausfeld in Form von beispielhaft geführten Musterverfahren geleistet werden. So weit, so gut: Das ist das Prinzip moderner LegalTec-Unternehmen. Hausfelds System basiert darauf, dass nach Vorbild der Class Action einzelne Betroffene klagen und andere sich dann anschließen können mit dem Anspruch oder zumindest der Hoffnung auf das gleiche Urteil – aber das birgt natürlich auch Risiken.
Mercedes Sammelklage Abgasskandal
So etwas gibt es in Deutschland nur bezogen auf Kapitalanlagebetrug und das Prozedere wird durch das KapMuG – Kapitalanlagenmusterverfahrensgesetz – geregelt. Aber: Das Gesetz ist nicht übertragbar und entsprechende Initiativen z.B. zur „Mercedes-Sammelklage“ stehen erst am Anfang.
Dr. Gerrit W.- Hartung, der mit seinem Modell www.pkw-rueckgabe.de einen anderen Weg geht und die Suche nach Prozess-Finanzierern von vornherein ausgeschlossen hat, kann eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Braunschweig inhaltlich juristisch zwar nicht unbedingt nachvollziehen, sieht mit der Abweisung einer Myright-Verbraucherklage das Grundmodell des von Myright-Risikominimierungs-Konzeptes durch Prozessfinanzierung als gefährdet an. In Braunschweig war die Myright-Klage auf Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 41.000 abgewiesen worden. Dem Autobesitzer mag es egal sein, da er das Risiko nicht trägt und der LegalTec-Dienstleister alle Kosten übernimmt, aber dem System tut eine verlorene Musterklage natürlich ganz und gar nicht gut.
Lauf RA Hartung hat Myright mit „Sammelklage Abgasskandal“ von Anfang an versucht, alle VW-Geschädigte unter ein Dach zu bringen – der Einfachheit halber: „Das ist aber nicht immer sinnvoll, denn nach Meinung von MBK-Rechtsanwälte gilt es grundsätzlich zwischen den Schadensersatzansprüchen innerhalb der Gewährleistungspflicht und solchen zu unterscheiden, in denen der Hersteller nach Ablauf dieser 2-jährigen Schutzfrist für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann!“
Für Hartung ist demnach auch jede Mandant ein Einzelfall. Über www.pkw-rueckgabe.de kann die grundsätzlich Rückgabe-Option kostenlos geprüft werden, zudem übernimmt die Kanzlei die Deckungsabfrage bei der Rechtsschutzversicherung.