Wie können betroffene Porsche-Fahrer auf den aktuellen Porsche-Abgasskandal reagieren? Eine wirklich klare Option haben aktuell die Eigentümer des Modells PORSCHE CAYENNE 3,0 TDI. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat über das Kraftfahrtbundesamt eine Rückrufaktion und einen Zulassungsstopp für den Porsche-Cayenne des Typs 3,0 TDI veranlasst, bzw. behördlich angeordnet. Der 6-Zylinder V-Motor kommt von Audi und steht unter dem begründeten Verdacht, über eine illegale Abschaltvorrichtung die gesetzlich geforderte Abgasreinigung abzuschalten, solang der Wagen sich nicht auf einem Prüfstand befindet. Porsche soll mit unzulässiger Software den Schadstoffausstoß manipuliert hat, um mit den betroffenen Dieselmotoren geforderte Grenzwerte unterschreiten zu können. Kunden können unter Umständen im Abgasskandal Porsche zurückgeben, denn durch die aktuelle Rückrufaktion könnten sich Veränderungen der Motorcharakteristik einstellen, die Kunden als Mangel bezeichnen könnten. Dadurch ergibt sich ein Rückgaberecht, wenn Porsche diesen Mangel nicht abschalten kann. Aktuelle Entwicklungen wie die Verhaftung des ehemaligen Porsche Managers Wolfgang Hatz passen ins Bild und lassen vermuten, dass Porsche tiefer im Abgasskandal verstrickt ist, als offiziell zugegeben wird.
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Porsche vom Abgasskandal betroffen?
Unsere Meinung? Ja, und zwar in entscheidender Position. Porsche hat sich mit dem SUV-Segment eine völlig neue Käuferschicht aufgebaut und eine wirtschaftlich sehr lukrative Zielgruppe erreicht. Allerdings sind Porsche SUV nur für Autofahrer interessant, die viel fahren und so von niedrigerem Verbrauch und subventioniertem Treibstoff profitieren. In diese Kerbe schlägt das Porsche-Engagement um den Selbstzünder. Als geforderte NO2-Grenzwerte nicht mehr einzuhalten waren, wurde geschummelt.
Aktuelle Urteile
Handlungsmöglichkeiten
Wer einen Porsche Cayenne 3,0 TDI der Schadstoffklasse 6 fährt oder verbindlich bestellt hat, der hat grundsätzlich Ansprüche auf ein mängelfreies Fahrzeug. Kann der Händler einen bestehenden Mangel innerhalb der Gewährleistungspflicht nicht abstellen, dann kann das Auto zurückgegeben werden. Es geht dabei um folgenden Mangel: Der Porsche Cayenne 3,0 TDI wurde in der Hoffnung auf eine spektakuläre Performance, sparsamen Verbrauch und einem Minimum an schädlichen Emissionen bestellt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Maßnahmen der Rückrufaktion Motorleistung, die Lebensdauer wichtiger Bauteile und der Verbrauch beeinträchtigt werden und nicht mehr den Erwartungen des Käufers entsprechen. Kann Porsche diese Bedenken nicht ausräumen, dann ist der Rückgabeanspruch nicht wegzureden.
Die auf Kaufrecht, insbesondere auf die Rückgabe von PKW in Folge des Abgasskandals, spezialisierten Rechtsanwälte empfehlen Fahrern von Porsche-Diesel-Modellen der Schadstoffklasse 6 die kommenden Monate abzuwarten, aber unbedingt vor Jahresfrist den jeweiligen Händler zum Verzicht der Verjährungseinrede aufzufordern. So kann für Käufe, die unter Umständen Ende 2017 verjähren, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängert werden. Grundsätzlich kann für den 3,0 Liter Cayenne schon jetzt die Rückgabe gefordert werden. Für andere Cayenne-Varianten oder Macan-, bzw. Panamera-Modelle (Schadstoffklasse 5) oder den Cayenne S sollte noch etwas Zeit bleiben, denn es ist nicht klar, inwieweit z.B. die 4,2 Liter 8-SZylinder-V-Motoren in den Abgasskandal verstrickt sind. Grundsätzlich leiden alle Diesel-Modelle derzeit unter erheblichem Wertverlust und diesen in Form von Schadensersatz einzuklagen, ist schon jetzt möglich – für alle Diesel-Modelle. Hier gilt es aktuell auch keine Fristen zu beachten.
Für verbraucherschutz.tv und die mit dem Portal kooperierenden Rechtsanwälte ist die Sache klar: „Die Besitzer der zurückgerufenen Modelle haben einen Rückgabe-Anspruch und auch alle anderen Besitzer von Porsche-Dieseln – der Wertverlust durch den Abgasskandal ist nicht wegzureden!“
IG Dieselskandal
Betroffene des Abgasskandals können sich hier zur Interessengemeinschaft Dieselskandal anmelden